Ich bin mir in der vorliegenden Angelegenheit nicht ganz sicher:
Der Nachlasspfleger möchte seine Vergütung dem Nachlass entnehmen.
Neben Guthaben auf einem Girokonto und einer Mietkaution, gibt es noch offene Lohnansprüche. Diese können jedoch nicht konkret beziffert werden, da der Betreuer einen anderen Betrag errechnet hat als der Nachlasspfleger. Die Lohnansprüche werden dann in absehbarer Zeit geltend gemacht.
Kann man offene Lohnansprüche zum Aktivnachlass hinzuzählen? Es ist ja nicht mal sicher, ob und in welcher Höhe diese ggf. bestehen...
Ich bin für jede Antwort dankbar!