Ich hoffe auf eure Hilfe. Im Forum habe ich bisher nix Passendes gefunden.
In einem L-Verfahren wurde 2013 ein Teilungsplan aufgestellt nunmehr begehrt ein Beteiligter dessen Änderung.
Zum Sachverhalt:
Die im Grundbuch unter lfd. Nr. 1 im Jahr 2007 eingetragene Grundschuld wurde durch die Gläubigerin (A-Bank) im Jahr 2009 an die B-Bank, von der B-Bank im Jahr 2013 an die eingetragene Eigentümerin abgetreten. Mit der Eintragung der Abtretung an die Eigentümerin wurde am gleichen Tag deren weitere Abtretungen des Rechts (in 2 Teilbeträgen unterschiedlichen Ranges) an die D-Bank sowie die E-Bank im Grundbuch vermerkt.
Zwischenzeitlich ist im Jahr 2010 unter lfd. Nr. 2 des Grundbuchs eine Grundschuld für Frau X eingetragen.
Im L-Teilungsplan von 2013 wurden vom damaligen Kollegen als Zuteilungsberechtigte für die laufenden Leistungen aus Zinsen zuerst die D-Bank und im Anschluss die E-Bank aufgeführt (gemäß Rangfolge im Grundbuch). Von der Aufnahme weiterer Gläubiger wurde aufgrund der von dem Zwangsverwalter mitgeteilten Teilungsmasse abgesehen.
Nun meldet die Frau X ihren gesetzlichen Löschungsanspruch an und beantragt, den Teilungsplan und die Zahlungsanordnung dahingehend zu ändern, dass die D-Bank sowie die E-Bank aus dem Teilungsplan gelöscht werden und stattdessen die Frau X angeführt wird.
Bei dem Sachverhalt steh ich irgendwie auf dem Schlauch.
Muss ich den Teilungsplan tatsächlich ändern?
Gilt für mich nicht der Grundbuchstand zum Zeitpunkt der Beschlagnahme?