Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ein Klageverzicht jegen die Verschmelzungsbeschlüsse grundsätzlich durch einen vom Anteilsinhaber Bevollmächtigten erklärt werden kann und welche Form die Bevollmächtigung haben muss.
Finde im Semler/Stengel nichts....
Danke schon mal vorab