Wo wird Sterbefall erfasst

  • Problem: wir haben seit Mitte der 1990er-Jahre ein große, titulierte Forderung. Der Schuldner ist seit Anfang 2000 unbekannt verschollen, von seinem letzten Wohnsitz wurde er nach unbekannt abgemeldet.

    Jetzt wurde uns zugetragen, er sei zur See gefahren, mittlerweile aber verstorben.

    Jetzt ist natürlich die Preisfrage: wie kriege ich Details raus?

    Wir in Deutschland vom Standesamt das den Sterbefall registriert irgendein Querverweis gemacht? Also z.B. an das Geburtsstandesamt der Personen (das hätte ich)? Und habe ich das Recht, dort mit dem Titel Auskunft zu bekommen?

    Was wäre, wenn die Person im Ausland verstorben ist. Kommt dann überhaupt eine Meldung zu einem deutschen Standesamt?

    Fragen über Fragen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Anfrage beim Geburtsstandesamt, ob dort Vermerk über den Tod vorliegt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Tja, habe jetzt herausgefunden, dass mein Kandidat 1964 in Wien geboren wurde, er ist jedoch Deutscher.

    Ist es sinnvoll in Wien anzufragen, sprich bekommt das Standesamt in Wien überhaupt den Sterbefall aus Deutschland mitgeteilt, oder sollte ich besser woanders anfragen?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Tja, habe jetzt herausgefunden, dass mein Kandidat 1964 in Wien geboren wurde, er ist jedoch Deutscher.

    Ist es sinnvoll in Wien anzufragen, sprich bekommt das Standesamt in Wien überhaupt den Sterbefall aus Deutschland mitgeteilt, oder sollte ich besser woanders anfragen?

    Also bei einer "großen titulierten Forderung" würde ich überall anfragen wo es nur geht... Fragen kostet doch nichts! Naja, meistens vielleicht doch irgendwie, aber was bleibt dir denn übrig ;)?.

    Hier noch ein Link zum Standesamt I in Berlin für Todesfälle im Ausland: http://www.berlin.de/labo/buergerdi…mt-i-in-berlin/

  • Mir hat kürzlich ein österreichisches Standesamt mitgeteilt, dass beim Geburtseintrag der Sterbefall nicht vermerkt wird. Die Anfrage dürfte daher ins Leere geben

  • Die Erfahrung wie Uschi haben wir auch gemacht.
    Die sichersten Auskünfte erhalten wir von der Rentenversicherung. I.d.R. gab es einen Kontenabgleich, der Jahrgang wurde mit Sicherheit bereits dazu aufgefordert. Auch wenn der falsche Rententräger angefragt wird können die nachschauen wo wer geführt wird - so zumindest die Erfahrung hier, so dass man spätestens im zweiten Schreiben den richten RT erwischt.

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