Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Es ist ein Sohn des Verstorbenen hier erschienen. Der Sohn wohnt im Bezirk meines Gerichts.
Der Verstorbene hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt allerdings in Spanien.
Jetzt frage ich mich:
Wer ist für die Aufnahme der Erklärung zuständig?
Muss ich das als Wohnsitzgericht tun? Und wenn ja, wohin schicke ich die Erklärung?
Oder muss der Sohn zur Botschaft gehen oder sonst wohin?
Ich bin echt überfragt und hoffe auf eure Hilfe