Hallo zusammen,
habe hier in einem Verfahren zwei Ordnungsgelder- ein wurde bereits bezahlt- nun wollte ich hinsichtlich des zweiten Ordnungsgeldes eben die Haft anordnen, da er nicht bezahlt.
Nun ist mir aufgefallen, dass wohl beim ersten Ordnungsgeld GV-Kosten vergessen wurden beizutreiben.
Kann ich die nun im Rahmen des zweiten O-Geldes nun noch anfordern, oder eher nicht???