Mir liegt ein Antrag einer Schuldnerin nach § 850l ZPO vor. Dem liegt ein von meinem AG erlassener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugrunde. Es gibt jedoch auch noch einen weiteren vom örtlich unzuständigen Gericht erlassener Pfändungs -und Überweisungsbeschluss vor. Der Wohnsitz der Schuldnerin befand sich jedoch bei beiden Beschlüssen in unserem AG.
Muss sie jetzt beim unzuständigen Gericht einen gesonderte Antrag nach § 850l stellen oder kann ich die Akte von dort anfordern (mit Abgabebeschluss von dort) und einen Beschluss für beide Sachen erlassen. Pragmatisch wäre das für mich die beste Lösung, ich habe aber ein komisches Gefühl dabei.