Guten Morgen,
die Nachlasspflegschaft wurde 2006 angeordnet. 2009 wurde über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet. Damals hat der Nachlasspfleger den Nachlass an den Insolvenzverwalter herausgegeben und seine Bestallungsurkunde dem Nachlassgericht zurückgegeben. Die Nachlasspflegschaft wurde nicht aufgehoben; der Nachlasspfleger hat seitdem nichts mehr zu den Akten eingereicht.
Seit Kurzem bearbeite ich den Fall. Da die Erben mittlerweile bekannt sind, habe ich die Nachlasspflegschaft aufgehoben und dem Nachlasspfleger Frist zur Einreichung der Schlussrechnung gesetzt. Nach Ablauf der Frist habe ich ihn unter erneuter Fristsetzung schriftlich daran erinnert und ihm für den Fall der Nichteinreichung Zwangsgeld angekündigt. Diese Frist läuft nun in den kommenden Tagen ab.
Da ich den Nachlasspfleger noch aus anderen Verfahren "kenne", in denen er seit Jahren nicht mehr Rechnung gelegt hat (ja, mein Vorgänger hat schlampig gearbeitet), gehe ich davon aus, dass ohne Zwangsgeld keine Reaktion erfolgen wird. (Er lebt aber, und die mir vorliegende Anschrift ist korrekt.)
Ich gehe weiter davon aus, dass er seit der Anordnung der Insolvenz nicht mehr für den Nachlass gehandelt hat, sodass ich mich mit einer Art "Negativanzeige" begnügen würde; Belege kann er ohnehin keine mehr einreichen, da diese der Insolvenzverwalter hat. Dennoch bin ich der Meinung, dass er zumindest darlegen muss, dass er nicht mehr gehandelt hat, denn er hätte ja durchaus noch im Namen des Nachlasses tätig werden können (die Bestallungsurkunde braucht er dafür nicht, da seine Befugnisse ja nicht an deren Besitz geknüpft sind). Klar, es lief ein Insolvenzverfahren, was seine Möglichkeiten extrem eingeschränkt hat, aber dieses wurde in der Zwischenzeit aufgehoben, was der Insolvenzverwalter ihm auch mitgeteilt hat. Ich kann doch nicht einfach aufgrund der Aktenlage davon ausgehen, dass er nicht mehr gehandelt hat, oder?
Fragen: Kann ich von ihm mittels Zwangsgeld die Einreichung einer "Schlussrechnung" verlangen? Wie würdet ihr vorgehen?
Ich habe öfters den Fall, dass Nachlasspfleger oder ehemalige Betreuer seit der letzten Rechnungslegung nicht mehr gehandelt haben und es daher nicht einsehen, eine Schlussrechnung, die keine Positionen enthält, einzureichen. Ich bin aber der Meinung, dass sie das zumindest in irgendeiner Form anzeigen müssen, da sie 1. formell verpflichtet sind, Schlussrechnung zu legen, und 2. ich ja nicht wissen kann, ob sie noch gehandelt haben. Bislang ist auch jeder der Aufforderung nachgekommen, wenngleich auch zögerlich. Mir geht es aber nicht darum, pedantisch sinnlose "Rechnungen" einzufordern; ich möchte nur das Verfahren sauber abschließen.