Mir liegt ein Antrag der obsiegenden Klägerin auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gegen den unterlegenen Beklagten vor. Der Beklagtenvertreter teilt im Rahmen der Anhörung mit, dass der Beklagte verstorben ist und die möglichen Erben ausgeschlagen haben.
Kann ich die weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen? Vollstreckt werden kann so ja derzeit nicht, aber ohne vollstreckbare Ausfertigung kann die Klägerin ja auch beim Nachlassgericht nichts (was auch immer) erreichen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!