Hallo zusammen. Ich habe hier einen Fall, in dem die Stadt eine Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet hat. Dies ist auch so in der Tabelle vermerkt worden, der Schuldner wurde belehrt und hat widersprochen. Einen Titel gibt es nicht. Jetzt habe ich einen Antrag auf Änderung des Forderungsgrundes. Die Stadt nimmt den Rechtsgrund aus unerlaubter Handlung zurück und möchte stattdessen den Forderungsgrund aus vorsätzlich nicht gewährtem Unterhalt eingetragen haben (Die Stadt hat Unterhaltsvorschüsse gezahlt).
Die Wirkung für den Schuldner hinsichtlich der RSB ist dieselbe, meine Frage ist aber, muss ich a) überhaupt die Tabelle ändern b) die Eintragung einfach entsprechend berichtigten oder c) den Schuldner erneut belehren und auf sein Widerspruchsrecht hinweisen?