angemessenes Verhalten des Berufsbetreuers gegenüber der Rechtspflegerin

  • Ich hätte gern mal eure Meinung gewusst, wie ihr in dieser Angelegenheit handeln würdet. Der Berufsbetreuer wurde im letzten Jahr nach seiner Bestellung von mir aufgefordert, einen Anfangsbericht sowie ein Vermögensverzeichnis einzureichen. Der Anfangsbericht enthielt lediglich 3 Sätze. Betroffener im KH. Voraussichtlich Heim. Wohnung verwahrlost. Daraufhin habe ich einen Betreuungsplan angefordert. Und damit nahm das Unheil seinen Lauf. :teufel: Der Berufsbetreuer bestritt die Eignung des Falles für § 1904 Abs. 4 Satz 2 BGB. Daraufhin rief ich den Betreuer an, um ihm mitzuteilen, was ich von ihm genau erwarte. Das Gespräch verlief ziemlich unangenehm. Der Betreuer war flapsig, genervt und es fielen Sätze, wie "Ich weiß nicht was sie von mir wollen, ich habe schließlich keine Glaskugel, mit der ich in die Zukunft sehen kann". Ich beendete dann das Telefonat. Einige Tage später folgte dann vom Betreuer ein etwas ausführlicherer Anfangsbericht. Damit ließ ich es bewenden, um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen. Nun wurde der jährliche Bericht nebst Rechnungslegung eingereicht nebst sämtlichen Unterlagen, die der Betreuer hat (diverser Schriftverkehr, Familienstammbuch nebst Sterbeurkunden etc.). Selbst nach intensiver Suche konnte ich die Rechnungsbelege nicht vollständig in der Flut der Unterlagen ausfindig machen. Daraufhin habe ich die Unterlagen dem Betreuer zurückgesandt und ihn gebeten, nur die Unterlagen einzureichen, die für die RL benötigt werden und die Belege zeitlich zu sortieren, zu nummerieren und wieder einzureichen. Darüber hinaus wies ich daraufhin, dass die 1. RL an das Vermögensverzeichnis anschließen muss und das dies vorliegend nicht der Fall ist. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Betreuer bekommen, was mich etwas fassungslos macht :eek:. Zunächst erklärt er mir detailliert, nach welchem System er die Unterlagen vorgelegt hat. Dann schreibt er, dass allein der Betreuer festlegt, welche Unterlagen er für die RL als nötig erachtet und einreicht. Dann fordert er mich nach § 1837 Abs. 1 BGB auf, ihm die Quelle mitzuteilen, aus denen sich die Rechtmäßigkeit meiner Forderung ergibt. Nach dem ihn bekannten Vorschriften liegen die Aufgaben des Betreuers in der Führung von Betreuungen und nicht darin, der Rechtspflegerin einen möglichst entspannten, anstrengungsfreien Arbeitstag zu ermöglichen :mad:. Die Nummerierung der Belege lehnt er ab mit dem Hinweis, dass vom Betreuer eine einfache RL und keine Buchführung verlangt wird. Die erneute Übersendung der Belege zur RL lehnt er ebenfalls ab. Schließlich sei die mehrfache Zusendung durch seinen Stundensatz nicht abgedeckt. Entweder das Gericht übernimmt die Kosten oder ich kann die Unterlagen auch in seinem Büro abholen. Zu der Tatsache, dass der Anfangsbestand der RL nicht mit dem VVZ übereinstimmt, folgt der Kommentar "... sollte jedem erfahrenen Rechtspfleger verständlich sein, dass sich gerade zu Beginn der Betreuung immer wieder noch Vorgänge ergeben ..." Er hat aber zu keiner Zeit ein berichtigtes VVZ eingereicht :gruebel:.

    Wie würdet ihr jetzt in dieser Angelegenheit weiter vorgehen? Ganz offensichtlich hat der Berufsbetreuer ein Problem mit mir oder zumindest mit meiner Arbeitsweise. Überlege, ob ich mir den guten Mann mal lade. Befürchte aber nach dem Telefonat, dass das die Angelegenheit nur weiter anheizt. Andererseits bin ich auch nicht gewillt, mir dieses unangemessene Verhalten weiter bieten zu lassen. Sagt mir mal bitte eure Meinung. Vielen Dank im Voraus!

  • Die Abrechnung eines Betreuers muss die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar wiedergeben, dass das Betreuungsgericht einen Überblick über alle Vorgänge erhält. Die bloße Vorlage von Belegen genügt nicht. (BayObLG, Beschluss vom 25.10.200, 3 Z BR 229/00)


    Das Verhalten des Betreuers ist schon merkwürdig.

    Ich würde auf alle Fälle eine Abschrift des Vorgangs an die Betreuungsbehörde weiterleiten und auch schon mal das Gespräch mit dem Richter suchen, um diesen ggf. zu entlassen.


  • Das Verhalten des Betreuers ist schon merkwürdig.

    Ich würde auf alle Fälle eine Abschrift des Vorgangs an die Betreuungsbehörde weiterleiten und auch schon mal das Gespräch mit dem Richter suchen, um diesen ggf. zu entlassen.

    Würde ich auch vorschlagen. Daneben kannst du natürlich auch die Vorlage einer prüfbaren Rechnungslegung mit Zwangsgeld erzwingen. Dabei würd ich mir bei der Begründung allerdings etwas Mühe gebe (Kommentar zitieren), weil er sich ja sicher beschweren wird.

    Haben andere RPfl. im Bezirk auch Probleme mit diesem Betreuer?

  • Zusätzlich zur fachlichen Eignung gehört für mich auch die Kommunikation mit dem Gericht zur Eignung insgesamt (für mich zB bei Zwangsverwaltern). Das scheint ja hier nicht zu klappen. Über die Konsequenzen würde Dich mir Gedanken machen, wie ja schon oben gesagt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Akte dem zuständigen Richter zur Kenntnis bringen. Entlassung? Keine weitere Bestellung?

    Vorladen zum Gespräch. Eventuell Zwangsgeldverfahren.

  • Akte dem zuständigen Richter zur Kenntnis bringen. Entlassung? Keine weitere Bestellung?

    Vorladen zum Gespräch. Eventuell Zwangsgeldverfahren.

    Das und die Erwähnte Weitergabe des Vorgangs an die Betreuungsstelle, die ja nunmal regelmäßig Betreuer vorschlägt.

  • Ich danke euch. Hatte bereits Rücksprache mit der zuständigen Richterin gehalten und angefragt, wie sie darüber denkt. Sie wollte sich das durch den Kopf gehen lassen:gruebel:. Mit Entlassung wegen Ungeeignetheit tun sich unsere Richter allerdings immer sehr schwer. Hatte angeregt, dass im Beisein der Richterin ein Gespräch mit dem Betreuer stattfindet, in dem er nochmal auf seinen Pflichten auch gegenüber dem Gericht hingewiesen wird.

    Die Idee mit der Betreuungsbehörde hatte ich auch schon. Der Betreuer kommt aus einem anderen Gerichtsbezirk, wurde auch seinerzeit von dort bestellt. Deshalb haben wir keinerlei Erfahrungswerte.

    Die genannte Rechtsprechung hatte ich in meinem Beanstandungsschreiben bereits zitiert. Die Reaktion des Betreuers: er könne beim besten Willen der Rechtsprechnung nicht entnehmen, dass er verpflichtet ist, die Belege zu nummerieren :confused:. Was soll ich sagen. In welcher Form genau die Rechnungslegung zu erbringen ist, ergibt sich ja leider nicht aus dem Gesetz und auch die Kommentierung gibt hierzu nicht viel her. Und genau darauf beruft der Betreuer sich jetzt. Es gäbe keine rechtliche Grundlage für meine Forderung.

  • Eine Verpflichtung zur Nummerierung der Belege halte ich tatsächlich für fraglich. Es reicht wohl auch eine andere geordnete Vorlage, z.B. wenn er mit der ersten genannten Rechnung anfängt, dann die zweite, dritte etc., und so schön geheftet, dass das nicht durcheinander fliegen kann.

    Ansonsten ein Fall für die "nie wieder'-Liste. Und mal ein Telefonat mit dem Richter des Ausgangsgerichts, der die Bestellung vorgenommen hat (von Deiner Richterin aus zu dem).


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich halte ein persönliches Gespräch mit dem Betreuer für sachdienlich, um ihn deutlich zu machen, dass eine reibungslose Zusammenarbeit nur unter dem Motto "Nehmen und Geben" funktioniert. Vielleicht tritt dann eine Verbesserung ein.
    Im Einzelfall wird man hier wohl keine Entlassung erreichen können. Sollte das Gespräch nicht zum Erfolg führen, musst Du Dich damit trösten, dass er keine weiteren Verfahren bei Dir hat und evtl. ergibt sich im Laufe des Verfahrens doch ein Entlassungsgrund.

  • .... Dann schreibt er, dass allein der Betreuer festlegt, welche Unterlagen er für die RL als nötig erachtet und einreicht. Dann fordert er mich nach § 1837 Abs. 1 BGB auf, ihm die Quelle mitzuteilen, aus denen sich die Rechtmäßigkeit meiner Forderung ergibt....

    Offensichtlich geht dieser Betreuer von falschen Verhältnissen aus wer hier wohl wen kontrolliert.

    Das Verhalten des Betreuers erschüttert mich schon sehr und ist m.E. ein eindeutiges Zeichen für seine Ungeeignetheit, sofern sich das nicht schlagartig sehr verbessert. Verhaltensbedingte Entlassungsgründe sehe ich hier mehrere. Jedenfalls aber disqualifiziert man sich mit so einer Art und Weise für künftige Betreuungsverfahren selber. Ich würde hier auf jeden Fall ein entsprechendes Gespräch mit der zuständigen Betreuungsbehörde und d. Richter/Richterin führen und diese von dem Vorgang in Kenntnis setzen soweit nicht schon geschehen.

    Edit: zum konkreten Vorgehen: jetzt erstmal würde ich ein deftiges Zwangsgeld androhen ohne großartig mit Begründungen auszuholen weil die Belege nicht vorliegen und die Abrechnung offensichtlich unvollständig ist. Ein einfacher Verweis auf § 1841 BGB dürfte genügen. Auf die Frechheiten würde ich an der Stelle zunächst gar nicht weiter eingehen, denn auf solche Spielchen musst du dich ganz sicher nicht einlassen. Wenn das Zwangsgeld nicht fruchtet, dürfte der Weg m.E. für eine Entlassung offen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von ruki (18. August 2016 um 08:45)

  • Ich denke, dass der Betreuer 2 Möglichkeiten hat: Entweder er sortiert die Belege chronologisch oder er lässt sie durcheinander und muss sie (und natürlich dann auch die Buchungen auf den Kontoauszügen und in der Auflistung) nummerieren.

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  • Ich tendiere momentan auch dazu, mir den Betreuer zu einem persönlichen Gespräch zu laden. Allerdings nur, wenn die zuständige Richterin bereit ist, an diesem Gespräch teilzunehmen (bislang hat sie sich hierzu noch nicht abschließend geäußert. Denn nach dem bisherigen Schriftverkehr und dem Telefonat im letzten Jahr kann ich mir schon lebhaft vorstellen, wie das Gespräch ablaufen wird :eek:. Sollte er sich hier dann genauso uneinsichtig zeigen, ist die Richterin vielleicht eher bereit, über eine Entlassung nachzudenken. Wahrscheinlich läuft der Betreuer schon zu Hochtouren auf, wenn er von mir zum Gespräch geladen wird :D.

    Ich danke euch für eure Meinungen und Anregungen und werde euch auf dem Laufenden halten.

  • Ich würde das nicht von der Anwesenheit der Richterin abhängig machen.
    Wenn du Unterstützung brauchst, tut es auch ein WM.
    Und wenn sie deinen Aussagen vom Treffen keinen Glauben schenkt, habt ihr ein ganz anderes Problem.

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  • Ich kann den Betreuer schon ein bisschen verstehen :eek:.

    Ich komme aus einem anderen Bereich, in dem man für seine berufliche Tätigkeit auf das Wohlwollen des Gerichts angewiesen ist. In Zeiten, in denen das Gericht bei immer schärfer werdenden Verdrängungswettbewerb, das Monopol auf die Auftragsverteilung hat, ist man immer versucht, nur nicht "anzuecken". Egal, wie viel (unbezahlten) Mehraufwand das Gericht fordert, welche Anweisungen man ohne gesetzliche Grundlage erhält etc. Denn es steht ja immer im Raum, das man morgen "delistet" wird.

    Hier ist wohl tatsächlich so, dass es keine Vorgaben für eine geordnete Rechnungslegung gibt. Nur geordnet und durchschaubar muss sie sein.

    Im Übrigen denke ich, das sowohl der Ton die Musik macht und ein gutes Miteinander immer besser ist, als ein ewig währender Kleinkrieg.

    p.s. Warum muss hier die Richterin anwesend sein? Im Berufsleben sollte man Frau genug sein, seine Probleme zu lösen. Die Zeiten, wo man den großen Bruder (oder in Deinem Fall die große Schwester) bemüht, sind doch wirklich vorbei. Selbst ist die Frau!

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Natürlich sollte das Gericht nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Delisting-Keule greifen. Und auf beiden Seiten ist es manchmal besser, einmal tief durchzuatmen, bevor man zum Telefon oder zur Tastatur greift.


    Hier ist wohl tatsächlich so, dass es keine Vorgaben für eine geordnete Rechnungslegung gibt. Nur geordnet und durchschaubar muss sie sein.


    Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein:

    Selbst nach intensiver Suche konnte ich die Rechnungsbelege nicht vollständig in der Flut der Unterlagen ausfindig machen.

    Dazu kommt, dass der Anfangsbestand der RL nicht mit dem VV übereinstimmt und als Antwort auf die Rückfrage nur ein dummer Spruch kam.

    "...sollte jedem erfahrenen Rechtspfleger verständlich sein, dass sich gerade zu Beginn der Betreuung immer wieder noch Vorgänge ergeben"

    Hier ist es vielleicht so, dass der Betreuer die Tatsache ausnutzt, dass es nicht um "sein" Gericht geht und er von dort aus ohnehin nicht mit weiteren Bestellungen rechnet. Eventuell hat er vom ständigen Nichtanecken die Nase voll und lässt jetzt möglicherweise all das raus, was er sich sonst verkneifen muss.

  • Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein:

    Selbst nach intensiver Suche konnte ich die Rechnungsbelege nicht vollständig in der Flut der Unterlagen ausfindig machen.

    Es ging wohl eher um die Frage, ob das Gericht den Betreuer zwingen kann, die Belege zu nummerieren.

    Hier ist es vielleicht so, dass der Betreuer die Tatsache ausnutzt, dass es nicht um "sein" Gericht geht und er von dort aus ohnehin nicht mit weiteren Bestellungen rechnet. Eventuell hat er vom ständigen Nichtanecken die Nase voll und lässt jetzt möglicherweise all das raus, was er sich sonst verkneifen muss.

    :daumenrau :D :daumenrau

    Es gibt durchaus auch Kollegen, für die die Tätigkeit für das Gericht nicht überlebensnotwendig (sondern Zubrot) ist. Die riskieren dann schon eher mal eine große Lippe. Ist aber eher selten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das Beisein der Richterin hat für mich 2 Gründe: Zum ersten vermute ich, dass das respektlose und vollkommen dekonstruktive Verhalten, das der Betreuer mir gegenüber an den Tag legt, im Beisein der Richterin abgemildert wird und so überhaupt erst ein sinnvolles und ergebnisorientiertes Gespräch mit ihm möglich sein wird. Sollte dies dennoch nicht der Fall sein, erspare ich mir einen langen Gesprächsvermerk, um die Ungeeignetheit des Betreuers zu begründen und die Gefahr, dass der Betreuer den Verlauf des Gesprächs ganz anders darstellt.

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