Ich hätte gern mal eure Meinung gewusst, wie ihr in dieser Angelegenheit handeln würdet. Der Berufsbetreuer wurde im letzten Jahr nach seiner Bestellung von mir aufgefordert, einen Anfangsbericht sowie ein Vermögensverzeichnis einzureichen. Der Anfangsbericht enthielt lediglich 3 Sätze. Betroffener im KH. Voraussichtlich Heim. Wohnung verwahrlost. Daraufhin habe ich einen Betreuungsplan angefordert. Und damit nahm das Unheil seinen Lauf. Der Berufsbetreuer bestritt die Eignung des Falles für § 1904 Abs. 4 Satz 2 BGB. Daraufhin rief ich den Betreuer an, um ihm mitzuteilen, was ich von ihm genau erwarte. Das Gespräch verlief ziemlich unangenehm. Der Betreuer war flapsig, genervt und es fielen Sätze, wie "Ich weiß nicht was sie von mir wollen, ich habe schließlich keine Glaskugel, mit der ich in die Zukunft sehen kann". Ich beendete dann das Telefonat. Einige Tage später folgte dann vom Betreuer ein etwas ausführlicherer Anfangsbericht. Damit ließ ich es bewenden, um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen. Nun wurde der jährliche Bericht nebst Rechnungslegung eingereicht nebst sämtlichen Unterlagen, die der Betreuer hat (diverser Schriftverkehr, Familienstammbuch nebst Sterbeurkunden etc.). Selbst nach intensiver Suche konnte ich die Rechnungsbelege nicht vollständig in der Flut der Unterlagen ausfindig machen. Daraufhin habe ich die Unterlagen dem Betreuer zurückgesandt und ihn gebeten, nur die Unterlagen einzureichen, die für die RL benötigt werden und die Belege zeitlich zu sortieren, zu nummerieren und wieder einzureichen. Darüber hinaus wies ich daraufhin, dass die 1. RL an das Vermögensverzeichnis anschließen muss und das dies vorliegend nicht der Fall ist. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Betreuer bekommen, was mich etwas fassungslos macht . Zunächst erklärt er mir detailliert, nach welchem System er die Unterlagen vorgelegt hat. Dann schreibt er, dass allein der Betreuer festlegt, welche Unterlagen er für die RL als nötig erachtet und einreicht. Dann fordert er mich nach § 1837 Abs. 1 BGB auf, ihm die Quelle mitzuteilen, aus denen sich die Rechtmäßigkeit meiner Forderung ergibt. Nach dem ihn bekannten Vorschriften liegen die Aufgaben des Betreuers in der Führung von Betreuungen und nicht darin, der Rechtspflegerin einen möglichst entspannten, anstrengungsfreien Arbeitstag zu ermöglichen . Die Nummerierung der Belege lehnt er ab mit dem Hinweis, dass vom Betreuer eine einfache RL und keine Buchführung verlangt wird. Die erneute Übersendung der Belege zur RL lehnt er ebenfalls ab. Schließlich sei die mehrfache Zusendung durch seinen Stundensatz nicht abgedeckt. Entweder das Gericht übernimmt die Kosten oder ich kann die Unterlagen auch in seinem Büro abholen. Zu der Tatsache, dass der Anfangsbestand der RL nicht mit dem VVZ übereinstimmt, folgt der Kommentar "... sollte jedem erfahrenen Rechtspfleger verständlich sein, dass sich gerade zu Beginn der Betreuung immer wieder noch Vorgänge ergeben ..." Er hat aber zu keiner Zeit ein berichtigtes VVZ eingereicht .
Wie würdet ihr jetzt in dieser Angelegenheit weiter vorgehen? Ganz offensichtlich hat der Berufsbetreuer ein Problem mit mir oder zumindest mit meiner Arbeitsweise. Überlege, ob ich mir den guten Mann mal lade. Befürchte aber nach dem Telefonat, dass das die Angelegenheit nur weiter anheizt. Andererseits bin ich auch nicht gewillt, mir dieses unangemessene Verhalten weiter bieten zu lassen. Sagt mir mal bitte eure Meinung. Vielen Dank im Voraus!