Mir liegt ein Erbvertrag vor, in dem steht, dass für den jetzt eingetretenen 2. Sterbefall, der überlebende Ehegatte angeordnet hat dass nach seinem Ableben durch das Gericht ein geeigneter Jurist als Testamentsvollstrecker einzusetzen ist, der den Nachlass zu verwalten und alle dann vorhandenen rechtsgültigen letztwilligen Verfügungen zu erfüllten hat. Danach ist sein Amt wieder beendet.
Zum Nachlass gehört auch Grundbesitz. Die Miterben haben angegeben, dass die Testamentsvollstreckung auch erforderlich ist. Sie haben mir ein Schreiben übersandt, in dem alle vorgeschlagen haben eine Miterbin zusammen mit einer Vermächtnisnehmerin (Nichtjuristen) gemeinschaftlich als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Sie führen als Begründung eine Altersvorsorgevollmacht an die in beglaubigter Abschrift vorgelegt wurde und in der der Verstorbene die Personen bestimmt hat, die den Nachlass verteilen sollen. Hier steht: "Die Vollmacht gilt auch zur Verteilung des Nachlasses gemäß meinen testamentarischen Verfügungen. Hierbei sind die o.g. Personen gemeinsam verfügungsberechtigt."
Im Erbvertrag steht ferner nichts zur Vergütung. Das Amt wäre ehrenamtlich zu führen. Ein Anwalt wäre somit nicht bereit das Amt zu übernehmen. Da wäre es doch möglich, dass ich die genannten Personen als Testamentsvollstrecker einsetze, oder?
Viele Grüße