Titulierung Anrechnung Unterhaltsvorschuss

  • Hallo,
    mir wurde ein Unterhaltstitel zug. eines Jobcenter vorgelegt. Tituliert wurde:
    "Der Antragsgegner hat an den Antragsteller ab November 2011 laufenden Kindesunterhalt für das Kind Max Mustermann (geb. am 11.11.2008) in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes abzüglich des hälftigen Kindergeldes und des vom Jugendamt gezahlten Unterhaltsvorschussbetrages bis zum 05. des jeweiligen Monats zu zahlen, d.h. aktuell 92,00 € (225,00 € abzüglich 133 € Unterhaltsvorschuss)“

    Das Jobcenter möchte nun 100 % abzgl. ½ Kindergeld geltend machen ohne Anrechnung des Unterhaltsvorschusses, mit der Begründung, die Unterhaltsvorschüsse seinen wegen Ablauf der Höchstdauer eingestellt worden.
    Meines Erachtens kann das Jobcenter jedoch nur 100 % abzgl. ½ Kindergeld abzüglich (lt. Titel) 133 € verlangen, da der Abzug tituliert ist. Ich bin mir da jedoch unsicher. Hat jemand dazu eine Meinung? Zudem bin ich mir nicht sicher, wie ich mit dem variablen Unterhaltsvorschuss umzugehen habe. Wie kann ich prüfen, welche Beträge als Unterhaltsvorschuss abzuziehen sind bzw. abzuziehen waren? Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Hat keiner eine Meinung dazu?

    Noch als Ergänzung: Antragsteller in dem Titel war das Jobcenter, welches jetzt auch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Pittys29 (22. August 2016 um 10:46) aus folgendem Grund: Ergänzung

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