Vorschuss vorläufiger IV

  • In meiner Akte war zunächst ein vorl. IV tätig.
    Es kam zur EÖ des Verfahrens.

    Ich habe nun den VG-Antrag nebst Schlussrechnung des IV für seine Tätigkeit als vorläufiger IV vorliegen.

    Ich habe bzgl. der Prüfung der Schlussrechnung des vorl. IV einen Sachverständigen bestellt.

    Nun will der IV bzgl. seiner Tätigkeit als vorl. IV einen Vorschuss haben. Die Höhe ist für mich auch kein Problem.

    Ich bin mir gerade aber nicht sicher, wie ich es nun in meinem Beschluss schreibe:

    Entweder

    "Dem IV wird gestattet auf seine noch festzusetzende Vergütung und seine noch festzusetzenden Auslagen für seine Tätigkeit als vorl. IV einen Vorschuss in Höhe von ... EUR zu entnehmen.

    Gründe:

    Der IV beantragte für seine Tätigkeit als vorl. IV mit Schreiben vom ..."

    oder

    "Dem vorl. IV wird gestattet ...

    Gründe:

    Der vorl. IV beantragte mit Schreiben vom..."

    Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.

    Der Vorschussantrag ist nämlich unterschrieben mit IV und nicht mit vorl. IV.

    Es ist ja nicht zwangsläufig immer so, dass der vorl. und der IV identisch sind.

    Wie handhabt ihr das denn so?

  • In meiner Akte war zunächst ein vorl. IV tätig. Es kam zur EÖ des Verfahrens.Ich habe nun den VG-Antrag nebst Schlussrechnung des IV für seine Tätigkeit als vorläufiger IV vorliegen.Ich habe bzgl. der Prüfung der Schlussrechnung des vorl. IV einen Sachverständigen bestellt. Nun will der IV bzgl. seiner Tätigkeit als vorl. IV einen Vorschuss haben. Die Höhe ist für mich auch kein Problem.Ich bin mir gerade aber nicht sicher, wie ich es nun in meinem Beschluss schreibe:Entweder"Dem IV wird gestattet auf seine noch festzusetzende Vergütung und seine noch festzusetzenden Auslagen für seine Tätigkeit als vorl. IV einen Vorschuss in Höhe von ... EUR zu entnehmen.Gründe:Der IV beantragte für seine Tätigkeit als vorl. IV mit Schreiben vom ..."oder "Dem vorl. IV wird gestattet ...Gründe:Der vorl. IV beantragte mit Schreiben vom..."Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.Der Vorschussantrag ist nämlich unterschrieben mit IV und nicht mit vorl. IV.Es ist ja nicht zwangsläufig immer so, dass der vorl. und der IV identisch sind.Wie handhabt ihr das denn so?

    Das kannst Du machen, wie Du willst. Alles ist richtig.

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