Öffentliche Bekanntmachung Bestellung Treuhänder in der WVP

  • Denke, da gibt es keine Vorschrift für.

    (Da die TH-Bestimmung bei mir Bestandteil des Aufhebungsbeschlusses ist, wird sie dabei aber der Einfachheit halber mit veröffentlicht.)

  • Veröffentlich ihr, wer als Treuhänder in der WVP bestellt worden ist?

    ForumSchafscheisse sieht das nun vor???

    Die Treuhänderbestellung ist m.E. nicht zu veröffentlichen, da kein Dritter davon betroffen ist. Wird die Abtretungserklärung nicht offengelegt, könnte sich der Treuhänder dem Drittschuldner gegenüber auch nicht auf die Veröffentlichung berufen.

    Und was forumSocietàTorineseAutomobiliRapid mir vorschreibt, ist mir rille.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Naja, Gläubiger wie auch der Schuldner könnten ja theoretisch einen TH vorschlagen, und es dürfte zumindest die befristete Erinnerung gegen die Ernennung eines TH möglich sein. Insofern würde ich das schon öffentlich bekannt machen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Naja, Gläubiger wie auch der Schuldner könnten ja theoretisch einen TH vorschlagen, und es dürfte zumindest die befristete Erinnerung gegen die Ernennung eines TH möglich sein. Insofern würde ich das schon öffentlich bekannt machen.

    Ich denke, die Büchse muss man nicht unbedingt öffnen.

    Über

    Zitat von § 288 S. 2 InsO

    bestimmt das Gericht zusammen mit der Entscheidung, mit der es die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit beschließt

    kann man das als Bestandteil des Aufhebungs-/Einstellungsbeschlusses und somit durch "der vollständige Beschluss kann ... eingesehen werden" gedeckt ansehen.

    Wenn man die TH-Bestellung als bloße Vorbereitungshandlung für die WVP auffasst, wäre sie schon deshalb keine Entscheidung i.S.d. § 11 Abs. 2 RPflG. Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Gläubiger sonst weitergehend Einfluss auf die Person des TH nehmen könnte als auf die Person des IV, da er gegen letztere schon kein Beschwerderecht hat (§ 34 Abs. 2 InsO).

    Eine Veröffentlichung, die wegen § 3 Abs. 1, 2 InsoBekV konsequenterweise unter "Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren" erfolgen müsste, dürfte außerdem geeignet sein, nicht mit der Materie vertraute Leser, vor allem Neugläubiger, zu falschen Annahmen über die Aufgaben des TH zu verleiten.

    Ich habe es jetzt nicht nachgeschaut, aber wenn ich mich richtig erinnere, beruht das mit dem Vorschlagsrecht darauf, dass in der Frühgeschichte der InsO davon ausgegangen wurde, dass sich vielleicht jemand etwa aus dem Umfeld des Schuldners findet, der freundlicherweise die pfändbaren Beträge in Empfang nimmt und verteilt.

    Hat das schon jemand gehabt, dass als TH vom Schuldner oder einem Gläubiger eine andere Person als der IV vorgeschlagen wurde?

  • Bei der Ankündung RSB nach altem Recht haben wir die Bestellung des TH`s auch nicht veröffentlicht.

    M.E. gilt auch nichts anders nach neuem Recht. Es gibt keine gesetzliche Grundlage.

    ForumSTAR sieht in unserem Bundesland (noch) keine entsprechende VÖ vor.

  • Veröffentlich ihr, wer als Treuhänder in der WVP bestellt worden ist?

    ForumSchafscheisse sieht das nun vor???


    a) da gibt es sicher andere Verfehlungen ...

    b) wieso sieht FSS das offenbar mal vor, mal nicht ...

    c) Hier erfreulicherweise immer noch kein FSS im oktroyierten Gebrauch,
    alles noch auf eigenem Mist gewachsen ...:yes:


  • Hatte schon (mehrmals) das Vergnügen, dass von Seiten des Schuldners ein anderer Treuhänder für die WVP vorgeschlagen wurde - meist zu Recht. Habe, wenn berechtigt, einen anderen Treuhänder bestellt. Ein Treuhänder bzw. Ex-Inso.Verwalter hatte mal Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg.

  • Hatte schon (mehrmals) das Vergnügen, dass von Seiten des Schuldners ein anderer Treuhänder für die WVP vorgeschlagen wurde - meist zu Recht. Habe, wenn berechtigt, einen anderen Treuhänder bestellt.

    Was waren denn die Gründe dafür, wenn sich das abstrakt umschreiben lässt?

    Meinungsverschiedenheiten im Sinne von "mein IV ist doof etc." werden ja üblicherweise schon im eröffneten Verfahren ausgetragen, wenn es dazu kommt.

  • Habe ich von der anderen Seite auch schon erlebt. Meistens hat es zwischen der "Chemie" zwischen Sachbearbeiter und Schuldner nicht gestimmt, so dass man dann den TH gewechselt hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hatte schon (mehrmals) das Vergnügen, dass von Seiten des Schuldners ein anderer Treuhänder für die WVP vorgeschlagen wurde - meist zu Recht. Habe, wenn berechtigt, einen anderen Treuhänder bestellt.

    Was waren denn die Gründe dafür, wenn sich das abstrakt umschreiben lässt?

    Meinungsverschiedenheiten im Sinne von "mein IV ist doof etc." werden ja üblicherweise schon im eröffneten Verfahren ausgetragen, wenn es dazu kommt.


    IV hat Schuldner und sein Umfeld gedroht, beschimpft, beleidigt etc. ... das ganze nicht nur mündlich sondern auch schriftlich. Das Verhalten des IV wurde mehrfach von Schuldnern vorgetragen.
    Darauf angesprochen, wurden "wir Rechtspfleger" entsprechend Ziel seiner Attacken. IV hatte außerdem eine sehr spezielle und eigene Rechtsauffassung, insbesondere was seine IV-Tätigkeiten und Vergütungsansprüche angeht. Widerworte - ein No-Go für ihn.

    Der IV hat seine Spuren bei mehreren Gerichten verschiedener Bundesländer hinterlassen. Alle hatten die selben Probleme mit ihm.

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