Bei mir ist erstmals der Fall aufgeschlagen, dass der betreibende Gläubiger zum Verteilungstermin keine Anmeldung getätigt hat.
Nehmt ihr in solch einem Fall - neben den laufenden wiederkehrenden Leistungen und dem Kapital - die Anordnungsgebühr und den erhobenen Vorschuss trotzdem mit den Verteilungsplan auf?
Anmeldung zum Verteilungstermin
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Ja, das mache ich immer vAw!
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Ja, das mache ich immer vAw!
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Wird bei uns auch so gemacht.
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Danke für die schnelle Info!
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Auch wenn ich heute zum Buhmann werden sollte: sehe ich anders.
Nur die Verfahrenskosten werden von Amts wegen berücksichtigt, § 109 ZVG.
Die ZV-Kosten, und damit auch die Kosten der Anordnung, fallen unter § 10 Abs 2 ZVG und sind anzumelden. Meldet er jetzt also konkret nichts an, kommt es darauf an, was er zuvor angemeldet hat, zB im Anordnungsantrag "nebst den Kosten der Rechtsverfolgung" oä wäre ja genau diese Anmeldung. Dann ist es aber auch keine Aufnahme von Amts wegen. -
Auch wenn ich heute zum Buhmann werden sollte: sehe ich anders.
Nur die Verfahrenskosten werden von Amts wegen berücksichtigt, § 109 ZVG.
Die ZV-Kosten, und damit auch die Kosten der Anordnung, fallen unter § 10 Abs 2 ZVG und sind anzumelden. Meldet er jetzt also konkret nichts an, kommt es darauf an, was er zuvor angemeldet hat, zB im Anordnungsantrag "nebst den Kosten der Rechtsverfolgung" oä wäre ja genau diese Anmeldung. Dann ist es aber auch keine Aufnahme von Amts wegen.Wieso Buhmann?:)
Hier hast du zumindest recht. -
auch wenn (pauschal) wegen den Kosten der dinglichen Rechtverfolgung betrieben wird, erwarte ich eine betragsmäßige Anmeldung, um die Beträge zu berücksichtigen...
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wir sind doch gerade bei den Kosten für Anordnung/Beitritt... -
...und auch für die gilt, stehen sie im Antrag, sind sie angemeldet.
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soweit betragsmäßig beziffert....
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Bei den Gerichtskosten genügt mir eine pauschale Anmeldung, die KR ist ja bei uns in der Akte. Für andere Kosten wie RA, Übernachtung uä ist zu konkretisieren.
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selbst die bei den Akten befindliche Gerichtskostenrechnung allein hat mir nicht ausgereicht; ich habe immer noch den Nachweis der Zahlung verlangt
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unter anderem ein Grund aus dem ich (unser Kostenprogramm gibt das her) stets automatisch eine zahlungsmitteilung der Kasse einhole
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