Erbe Insolvenz Gesamtschuldnerische Haftung Neuverbindlichkeit ?

  • Hallo zusammen,

    folgende Konstruktionen bin ich grad am durchdenken und frag mich, ob meine Annahmen stimmen.

    Ausgangslage:

    Ehepaar mit u.a. gesamtschuldnerischer Haftung für 1 Darlehen. Ehefrau durchläuft Insolvenzverfahren, Ehemann nicht.


    Fall 1:
    Ehemann verstirbt während Ehefrau im eröffneten Verfahren. Ehefrau nimmt Erbschaft an.

    Folge: Alle Forderungen gegen den Ehemann werden im eröffneten Verfahren zu Insolvenzforderungen ? (da ja der komplette Nachlass in die Masse fällt mit evtl. Konsequenzen für den IV, usw.). Die spätere RSB wirkt für die Ehefrau dann auch für die Verbindlichkeiten, die sie als Erbe übernommen hat ?


    Fall 2:
    Ehemann verstirbt während WVP . Ehefrau nimmt Erbe an.

    Folge: Durch das Erbe wird auch bezüglich des Darlehens, für das die Ehefrau ohnehin schon in gesamtschuldnerischer Haftung ist, durch die Annahme der Erbschaft eine Neuverbindlichkeit begründet ?


    Fall 3:
    Ehemann verstirbt nachdem der Ehefrau RSB (auch für die Forderung aus gesamtschuldnerischem Darlehen) erteilt wurde. Ehefrau nimmt Erbe an.

    Folge: Auch hier begründet die Ehefrau durch die Annahme der Erbschaft nochmals eine neue Verbindlichkeit.


    Oder kann die Ehefrau in den Fällen 2 und 3 ihre eigene RSB auch gegenüber der Inanspruchnahme "...als Erbe von..." einwenden ?


    Klar, es bleibt die Frage, warum sie ein Erbe annehmen soll, das überschuldet ist und ob sie bzw. im eröffneten Verfahren der IV dann nicht Nachlassinsolvenz beantragt (muss das der IV nicht sogar?) usw. Aber mir geht's erstmal um die theoretische Frage ob man für Forderungen, für die die eigene RSB greift durch Annahme einer Erbschaft nochmals in die Haftung kommen kann.


    Gruß und Danke fürs Mitdenken.....muss am schönen Wetter liegen, dass man zu solchen Fragestellungen kommt


    Dirk

  • dakann ich auch nur aus der HÜfte schießen; ich kommentiere mal dazwischen:


    geez
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Danke, Gruß, Dirk - ich hab dann auch mal oben so krumm und quer reingetippt - hoffe, das kann man erkennen

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