Verfall des Wertersatzes, Raten werden nicht gezahlt

  • Hallo an alle,

    es ist mal wieder völlige Überforderung eingetreten.

    Es muss ein Verfall des Wertersatzes in Höhe von 20.000,00 EUR vollstreckt werden. Durch Anrechnung sind es nur noch ca. 17.000,00 EUR.

    Es ist eine Ratenzahlung in Höhe von 50,00 EUR bewilligt worden.

    3 Raten sind eingegangen, jetzt wird still ruht der See gespielt. Auf eine Erinnerung kam keine Reaktion.

    Ich müsste jetzt ja Zwangsmaßnahmen lostreten, d.h.: vollstrecken?

    Was heißt das für mich jetzt? Soll ich einen Pfänder beantragen? Oder den Gerichtsvollzieher beauftragen?

    Ich bin bis jetzt immer nur das Vollstreckungsgericht gewesen, nie ein Gläubiger.

    Wie läuft sowas ab?

    Viele Grüße,

    HiHoSa

  • Vollstrecken in Alles, was einigermaßen erfolgversprechend aussieht.

    Aber schau doch als Erstes mal in die Akte, was sich daraus an Angaben zu den Vermögensverhältnissen ergibt. Vielleicht gab es ja ein paar VMA-Maßnahmen, in deren Rahmen z.B. eine BaFin-Auskunft über alle Konten gezogen wurde. Dann wüsstest Du etwas über Konten, die man pfänden könnte. Oder es gab eine Durchsuchung mit einer Beschreibung der Wohnräume und Einrichtung ...

    Und ganz am Rande: Raten zu 50,- Euro bei 17.000,- Euro Schuld? Ratenzahlungsdauer ohne Zinsen knapp 29 Jahre? Oder waren es wöchentliche Raten?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ja, das mit den Raten habe ich mich auch gefragt. :eek:

    Ist aber so bewilligt worden.

    Okay, also muss ich mir die Hauptakten nochmal kommen lassen.
    Hab bis jetzt ja nur das recht dünne VH-Heft hier bzw. hatte die Hauptakten auch schon mal da, um zu sehen, ob das mit der Ratenhöhe wirklich so stimmt ;)

    Aber wie muss ich mir das vorstellen, wenn ich da jetzt z.B. ein Konto pfänden will: Muss ich dann den normalen Vordruck ausfüllen und zum Vollstreckungsgericht schicken? Oder wie?

  • Ja, das mit den Raten habe ich mich auch gefragt. :eek:

    Ist aber so bewilligt worden.

    Okay, also muss ich mir die Hauptakten nochmal kommen lassen.
    Hab bis jetzt ja nur das recht dünne VH-Heft hier bzw. hatte die Hauptakten auch schon mal da, um zu sehen, ob das mit der Ratenhöhe wirklich so stimmt ;)

    Aber wie muss ich mir das vorstellen, wenn ich da jetzt z.B. ein Konto pfänden will: Muss ich dann den normalen Vordruck ausfüllen und zum Vollstreckungsgericht schicken? Oder wie?

    Wir hatten schon Fälle, da hat der ALG-II-Verurteilte jeden Monat 20 Euro abgeliefert, auf einen Verfall von Wertersatz von über 10.000 Euro. Eine Endlos-Akte.
    Nein - du kannst deinen Pfändungsbeschluss selbst machen - bist Gläubiger und Gericht in einem. Grundsätzlich dürften dir hierzu Vordrucke oder die Technik (web.sta) zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für den Gerichtsvollzieherauftrag - auch den kannst du eigenständig veranlassen.

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