Einbringung eK in GmbH & Co KG

  • Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

    habe eine Anmeldung vorliegen, dass der eK sein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG einbringt und die Fa. des eK erloschen ist. Die Einbringung erfolgt allerdings nicht nach dem UmwG. Außer der Anmeldung wurden keine weiteren Unterlagen eingereicht.
    Kenne die Einbringung bislang nur im Rahmen einer Umwandlung. Meine Recherche ist leider ergebnislos verlaufen.
    Es widerstrebt mir, den angegebenen Grund für die Löschung einfach zu ignorieren und den ek zu löschen.

    Meinungen/Erfahrungen ???

  • Welchen Vorteil bringt dann der Weg über die Umwandlung ?

    Zum einen sicherlich steuerrechtliche.

    Zum anderen wird bei der Umwandlung die Rechtsnachfolge geprüft und eingetragen.
    Zum Nachweis der Rechtsnachfolge sind dann Registerauszüge ausreichend.

    Dies ist bei der Einbringung nicht der Fall.
    Da wird nur das Erlöschen des e.K. angemeldet, geprüft und eingetragen. Bei der KG lediglich die Erhöhung des Kommanditanteils.
    Die Rechtsnachfolge wäre dann durch gesonderte Urkunden nachzuweisen.

  • Welchen Vorteil bringt dann der Weg über die Umwandlung ?

    Steuerrechtlich: Fortführung der Buchwerte bei Umwandlung, bei Einbringung (oder auch Verkauf) werden stille Reserven aufgedeckt - das ist normalerweise außer in Sanierungsfällen nicht gewünscht.

    Zivilrechtlich: Bei der Umwandlung kommt es zur (ggf. partiellen) Gesamtrechtsnachfolge.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!