Guten Morgen an alle Nachlassexperten,
ich habe noch nie Nachlasssachen bearbeitet, habe jetzt aber ein Problem in einer K-Sache und benötige etwas Nachhilfe und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Also: A ist gestorben und wird von seiner Frau B beerbt. Zugleich wird wegen Überschuldung des Nachlasses die Nachlassinsolvenz angeordnet. (Es bestehen Gesellschaftsanteile an einer GbR)
Frage 1:
Warum hat denn B nicht ausgeschlagen? Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, den man sich selber denken kann?
Frage 2:
Wer tritt in die Rechtsstellung des A ein, z.B. in einem Prozess oder in einem Zwangsversteigerungsverfahren? Der Insolvenzverwalter oder B?
Nun ist B auch noch verstorben.
Daher Frage 3:
Bleibt das Insolvenzverfahren bestehen?
Vielen Dank im Voraus!!!!