Huhu,
der RA hat reicht mir folgende Abrechnung ein:
GG a ) außergerichtlich 85 €
b) Schlichtungsverfahren 85 €
EG 150 €
usw.
Anbei geheftet ist eine Unterlassungsvereinbarung, die im Schiedsverfahren getroffen wurde.
Können hier zwei volle GG anfallen? Und kann die Einigung im Rahmen des Schiedsverfahrens über die BerH abgerechnet werden ?
Liebe Grüße und schönes Wochenende