Hallo,
im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens macht der Kläger Verdienstausfall in Höhe von 21,00 € pro Stunde geltend. Er ist selbständig und erhält aufstockend ALG II- Leistungen. Wie wird das im Rahmen des Festsetzungsverfahrens berücksichtigt?
Wie soll der Selbständige den Nachweis des Verdienstausfalls (Höchstsatz) erbringen können?