Firma geändert nach Verschmelzung - Rechtsnachfolge § 727 ZPO

  • Hallo,

    ich brauche mal wieder eure Hilfe!

    Ich habe einen KFB im April erlassen. Die Beklagte ist eine GmbH. Die Zustellung an die Beklagte konnte nicht mehr erfolgen, da die GmbH mit einer LTD & Co. KG verschmolzen ist (laut HRB Eintragung der Verschmelzung im März).
    Der Klagepartei beantragt die Zustellung an die LTD. Die Rechtsnachfolge wurde mittlerweile nachgewiesen.

    Nun meine Frage:

    Wie stelle ich jetzt den KFB zu?
    Mache ich jetzt eine Rubrumsberichtigung? Rechtsnachfolgevermerk?

    :gruebel:

  • Änderung der Firma und Rechtsnachfolge sind zwei Paar Schuhe, auch wenn hin und wieder bei einer Rechtsnachfolge auch gleichzeitig die Firma geändert wird. Verschmelzung durch Aufnahme (Partei ist übernehmender Rechtsträger) = keine RNF; Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens (Partei ist übertragender Rechtsträger) = RNF, ergibt sich aus den HR-Ausdrucken. Der SV ist da nicht ganz klar.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Sorry, aber ich verstehe dich jetzt nicht!

    Im HR-Auszug steht drin: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom ... sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom .... und er Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträger vom .. mit der .. Ltd & Co. KG verschmolzen.


    Meine Frage: Der KFB lautet auf die GmbH.

    Mache ich jetzt einen Berichtigungsbeschluss, verbinde den mit dem KFB und stelle zu, damit ich dann die vollstreckbare Ausfertigung an die Gegenseite übersenden kann?

    oder


    Mache ich den RNF-Vermerk auf den KFB und stelle dann zu an die LTD. und nach Rückkehr der ZU kann ich dann die vollstreckbare Ausfertigung mit RNF-Vermerk an die Klagepartei zu schicken?

  • Jetzt ist der SV klar, dieser Passus hat mir gefehlt, --> RNF.

    Da gem SV die RNF vor Erlass des KFB eingetreten ist, ist mE das Rubrum fehlerhaft. Ich würde einen Berichtigungsbeschluss machen und an die KG neu zustellen.

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