Hallo,
ich habe mich bereits hier belesen, weiß aber verfahrenstechnisch nicht so richtig weiter.
Mutter stirbt, Vater schlägt aus für seinen Sohn (17 jährig) wegen Überschuldung, Hausgutachten hat er auch eingereicht.
Jetzt rief er zunächst an und reichte noch einen Schriftsatz nach mit dem Inhalt, dass die Überschuldung nur gering ist bzw. gegen null geht und die Ausschlagung den Verkauf des Hauses erschweren würde, da dann x,y und z Erben würden bzw. noch weiter entfernte Verwandte. Er möchte "die Ausschlagung zurücknehmen" und den "Antrag auf Ablehnung" (er meint wohl Genehmigung) zurück ziehen.
Dass das geht und ich die Genehmigung dann nicht mehr erteilen darf, habe ich hier schon rausgefunden. Wäre hier angesichts des Alters des Kindes (obwohl vermögensrechtliche Angelegenheit) nicht auch zunächst eine Anhörung angebracht? Es wird immerhin im April 2017 volljährig.
Wie gehe ich dann vor? Einfach Mitteilung ans Nachlassgericht und weglegen? Einen Ablehnungsbeschluss kann ich ja nicht machen, da ja der Antrag gar nicht aufrecht erhalten wird........
Kosten... ????