Pflichtteilsanspruch Mutter gegen Kind

  • Hallo,
    ich finde über die Suchfunktion nichts und habe dazu noch irgendwie einen Knoten im Kopf :oops: :confused:

    Die Mutter hat einen Pflichtteilsanspruch gegen ihre Tochter.
    Wird für die Geltendmachung ein Ergänzungspfleger benötigt oder handelt es sich um
    die Erfüllung einer Verbindlichkeit?
    Der Betrag lässt sich rechnerisch feststellen.

    Vielen Dank

  • Die Entscheidung, ob der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird, obliegt in Deinem Fall der Mutter und nicht dem minderjährigen Kind, sodass es hier keiner "Überlegungspflegschaft" bedarf.

    Die Erfüllung des Anspruchs ist dann in der Tat die Erfüllung einer Verbindlichkeit.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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