Hallo an alle,
komischer Fall: Es besteht ein Titel aus dem vereinfachten Verfahren für das Jobcenter nach SGB II.
Jetzt beantragt das Land eine Titelumschreibung aufgrund von UVG-Leistungen, die fließen.
Generell kann es den Fall ja durchaus geben, dass laufender Unterhalt für das Jobcenter tituliert wurde und dass die Leistungen eingestellt wurden und dafür jetzt UVG geleistet wird.
Ich würde sagen, dass man den Titel umschreiben kann bzw. eine Rechtsnachfolgeklausel entsprechend erteilen kann. Die UVG-Kasse wäre ja auch daran gehindert, einen neuen Titel zu erwirken, gibt ja schon einen.
Was meint ihr, geht das? Erfahrungen damit?
Grüße und Danke!
HiHoSa