Hallo,
ich hab eine schwierige Betreuungsakte vor mir:
Betroffene ist nicht befreite Vorerbin, die Betreuerin (auch Vermögenssorge) und Schwester der Betroffenen ist Mit-Nacherbin und gleichzeitig Testamentsvollstreckerin. Verstorben ist der Vater beider und die Erbauseinandersetzung sowie ein Grundstücksverkauf stehen an.
Als Testamentsvollstreckerin kann die Schwester/Betreuerin wirksam die Erbauseinandersetzung und den Grundstücksverkauf bewirken.
Eine betreuungsgerichtliche Genehmigung kommt damit nicht in Betracht. Der Testamentsvollstrecker unterliegt nicht der Aufsicht des Betreuungsgerichts.
Dies ist wahrscheinlich bei der Erstellung des notariellen Testaments auch so gewollt.
Der Gedanke ist mir irgendwie unbehaglich, denn die Rechte der Betroffenen unterliegen damit keiner Überprüfung. Ich frag mich, ob ich nicht eine Ergänzungsbetreuung brauche....
Bin für Anregungen dankbar.