Heranwachsender und Bewährung

  • Hallo liebe Kollegen,

    leider bin ich kein erfahrener Strafvollstrecker und ich habe ein Problem, das mich verwirrt, aber vielleicht sehe ich auch eines, wo keins ist :gruebel:

    Es soll in Jugendstrafsachen ja vorkommen, dass ein Heranwachsender nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, sagen wir mal zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

    Wo läuft dann bei Euch die Bewährungsüberwachung ? Weiter in der Jugendsache oder als Erwachsenenbewährungssache in der entsprechenden Abteilung ?

    Je nach Konstellation, welche Verfügung nutzt Ihr dann zur Einleitung ?

    Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe !


  • Genau wie bei den Erwachsenen (Strafvollstreckung durch StA, Bewährungsüberwachung durch Richter aus dem BwH).


  • :daumenrau


    @ Murmelbär:

    Und zu eurer internen Verteilung (Jugend- oder Erwachsenenbewährung) sollte sich eine eindeutige Regelung in eurem GVP finden lassen.


    Auf welcher Grundlage fertigst du eigentlich Einleitungen in Bewährungssachen? :gruebel:

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