Da ich mit Hilfe der SuFu nicht vollständig fündig wurde, hier jetzt meine Frage:
Im letzten Jahr habe ich eine Zwangssicherungshypothek für ein Kind zu Lasten des Grundstücks des Vaters eingetragen. Grundlage war ein Unterhaltstitel. Der Antrag wurde vom Jugendamt als Beistand gestellt. Die Eintragung erfolgte antragsgemäß.
Nun ist dem Jugendamt aufgefallen, dass nicht der vollständige Betrag zu Gunsten des Kindes hätte eingetragen werden dürfen, sondern ein Teil, der im Wege des UVG vom Landkreis gezahlt wurde, auf das Land übergegangen ist und zu dessen Gunsten hätte eingetragen werden müssen.
Der Titel beinhaltete diesen Forderungsübergang jedoch nicht. Die Umschreibung des Titels wurde damals vergessen. Seitens des Grundbuchamts wurde somit alles richtig gemacht. Der Titel, der objektiv zwar falsch war, wurde vollständig für die Eintragung zu Grunde gelegt.
Nun die Frage des Jugendamtes: Wie ist die Eintragung am einfachsten zu berichtigen? Gibt es eine Möglichkeit ohne das Kind zu beteiligen?