Amtsniederlegung GF wenn Gesellschafter gelöscht

  • Hallo,
    ich habe die Anmeldung einer Amtsniederlegung der einzigen Geschäftsführerin einer GmbH. Wirksamkeit auf die Löschung hinausgeschoben.
    Nachweis: Ein EB des bisherigen directors der Gesellschafterin, einer Ltd. aus GB.
    Einsicht im Companies House ergab: die Ltd. ist 2013 "zwangsgelöscht" worden (compulsory strike-off).
    Ich bin ratlos...
    Nach der Vorgeschichte der Akte sieht es nach "nach mir die Sintflut" aus.
    Andererseits: Wie legt man sein Amt nieder, wenn der Gesellschafter nicht mehr existiert?
    Ein "Geschmäckle" hat es in jedem Fall: Angeblich per Übergabe-Einschreiben an die Anschrift der Gesellschaft gesandt: am selben Tag bestätigt der (bisherige) director der Ltd. den Empfang. Auf dem Briefbogen der Ltd.:((
    Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, 12 U 142/13 existiert eine Restgesellschaft als Personengesellschaft der bisherigen Gesellschafter der Ltd., sofern in Deutschland belegene Vermögenswerte betroffen sind. Das wäre dann hier der Gesellschaftsanteil an der GmbH, richtig?
    Dann hätte doch denen gegenüber niedergelegt werden müssen, richtig? Bzw. mindestens gegenüber einem der Gesellschafter- da dieser mit dem ehemaligen director identisch ist- nach den letzten Unterlagen im Companies House- habe ich eine wirksame Niederlegung und mithin kann ich löschen?

    Hat jemand eine andere Idee, bin ich auf dem Holzweg??

    Erstmal ein schönes Wochenende, ich schaue Montag wieder rein...

    nanga.

  • Danke Ti.
    Ich habe nochmal in Ruhe in GB das Register studiert. Director und Gesellschafter sind doch nicht identisch.
    Darum habe ich von der GFin erstmal eine neue Liste der Gesellschafter erbeten ;) und ihr mitgeteilt, dass eine Amtsniederlegung nicht wirksam erfolgt ist und sie daher nicht gelöscht werden kann.
    Mal sehen, was kommt.
    Gruß nanga.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!