Anmeldung Wertersatz durch Gesamtberechtigte bei Wohnrecht

  • Hallo!
    Hier eine Frage zum Wochenende:

    Mit Zuschlag ist eine Wohnungsrecht erloschen, dass zwei Berechtigen als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB zustand.

    Je nach Anmeldung des vorrangigen Grundschuldberechtigten kann es gut sein, dass auf das Wohnungsrecht eine Zuteilung entfällt.

    Der Wertersatz bzw. die Geldrente ist von den Berechtigten anzumelden. Was mache ich, wenn der eine einen anderen Betrag als der andere anmeldet?

    Habe bisher nur herausgefunden, dass bei § 428 BGB Gestaltungsrechte von den Berechtigten nur gemeinschaftlich ausgeübt werden können.

    Handelt es sich bei der Anmeldung um Gestaltungsrechte?

    Was würdet Ihr machen bei der Anmeldung verschiedener Beträge? Eventuell als nicht wirksame Anmeldung behandeln, da nicht einheitlich von beiden angemeldet?

    Bin für jede Überlegung dankbar.

    Leider gibt es im Rang danach noch ein bedingtes und befristetes Wohnungsrecht. Hier gibt es dasselbe Problem. Der Teilungsplan wird also ganz schön knifflig...

    Danke!

  • Ich würde bei unterschiedlichen Anmeldung auf eine einstimmige Erklärung hinwirken. Sie können vom Schuldner ja auch nur eine Leistung verlangen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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