Löschungsbewilligung Geh- und Fahrrecht

  • Hallo,
    ich hab einen Antrag auf Genehmigung der Löschungsbewilligung eines Geh- und Fahrrechts (eingetragen als bpD für den Betreuten ). Die Betreuerin hat keine Gegenleistung für die Aufgabe des Rechts erhalten.
    Es wird vorgetragen, dass das Grundstück des Betroffenen, welches wohl neben dem, mit dem Gehrecht belasteten Grundstück gelegen ist, zwangsversteigert wurde und daher kein Nutzen mehr für das Gehrecht bestünde.

    Also ich würde ja sagen, dass die Aufgabe grundsätzlich unter das Schenkungsverbot fällt.
    Aber sofern das Recht nichts mehr Wert ist, dürfte das Schenkungsverbot hier ja doch nicht greifen?

    Sofern man zum Ergebnis kommt, dass das Recht nichts wert ist, würdet ihr dann sagen, dass die Löschung genehmigungsfähig ist?

    Liebe Grüße

  • Ich würde es so sehen wie Du.
    Wenn glaubhaft dargelegt wird, dass das Geh- und Fahrrecht dem Betroffenen keinen Nutzen bringt, kann es entgeltfrei gelöscht werden. Es ist dann lediglich darauf zu achten, dass die Kosten der Löschung der Eigentümer des belasteten Grundstückes übernimmt.

  • Auch so. Ohne Vorteil für den Berechtigten erlischt die Dienstbarkeit (vgl. BeckOK/Wegmann BGB § 1090 Rn. 10). Sofern der Berechtigte sie nur benötigte, um zu seinem Grundstück zu gelangen, ist die Eintragung mit dem Verlust des Grundstücks gegenstandslos geworden. Die Löschung ist dann nur eine Folge des Grundbuchberichtigungsanspruchs des Eigentümers des belasteten Grundstücks.

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