Guten Tag :),
wollte einmal fragen, wie ihr die Fälle handhabt:
Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung gelegt und behält sich die Beantragung der Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Guthabenbetrages aus dem Mitgliedschaftskonto vor.
Nehmt ihr den Vorbehalt der Nachtragsverteilung lediglich in das Protokoll zum Schlusstermin auf
oder
fasst ihr im Schlusstermin noch einen Beschluss, in dem die Möglichkeit der Nachtragsverteilung vorbehalten wird?
Vielen Dank!