Freigabe des Erstausstattungsgeldes bei P-Konto

  • Hallo,
    der Schuldner will sich vorab schon mal bei mir informieren. Er hat ein P-Konto und bekommt darauf demnächst Geld überwiesen für die Erstausstattung der Wohnung. Die Bank hat ihm wohl schon gesagt, dass er dann einen Freigabebeschluss vom Amtsgericht braucht.
    Hierzu muss ich doch dann erst den Gläubiger anhören, oder? Wäre es dann sinnvoll, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen?

    Danke schon mal.

  • Hallo,
    der Schuldner will sich vorab schon mal bei mir informieren. Er hat ein P-Konto und bekommt darauf demnächst Geld überwiesen für die Erstausstattung der Wohnung. Die Bank hat ihm wohl schon gesagt, dass er dann einen Freigabebeschluss vom Amtsgericht braucht.
    Hierzu muss ich doch dann erst den Gläubiger anhören, oder? Wäre es dann sinnvoll, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen?

    Danke schon mal.


    Auf gar Keinen !

    Wie Phil, bei Vorlage des entspr. Soz.bescheids über die bewilligte Einmal-Zahlung für die Wohnungserstausstattung muss bereits die Bank die entsprechende Verfügungsmöglichkeit über den Betrag einräumen,
    von sich aus, kraft Gesetzes und ohne das VG (§ 850k Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 5 Satz 2 ZPO).

    Und der Schuldner tut gut daran, von diesem Betrag zeitig nichts stehen zu lassen.

  • Aber um Deine Frage zu beantworten: Du musst das Verfahren dann einstweilen einstellen, damit das Geld beim DS verbleibt. Da das alles Zeit kostet, verweise ich die Schuldner auch immer auf eine Ergänzung des Formulars und wenn der DS nicht die C******- oder P***bank ist, gibt es keine Probleme.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!