Hallo,
ich habe demnächst einen ZVG-Termin, in dem mich bereits jetzt schon ein Gläubiger informiert hat, dass er das Objekt ersteigern möchte.
Es handelt sich hier allerdings nicht um den betreibenden Gläubiger, sondern lediglich um einen an hinterer Rangstelle im Grundbuch eingetragenen Gläubiger (Bruder bzw. Schwager der Schuldner).
Muss ich hier irgendetwas Besonderes beachten?
Die Vorschrift zu § 85a Abs. 3 ZVG hab ich nochmal nachgelesen. Kommt aber m.E. hier nicht zum Zuge, da sehr viele Bietinteressenten vorhanden sind.
Evtl. kommt noch § 67 Abs. 2 ZVG bzgl. der Sicherheitsleistung in Betracht. Wäre dann entsprechend im Termin zu prüfen.
Habe ich sonst etwas übersehen oder zu beachten?
Was, wenn einer der beiden Miteigentümer mitbietet?
Ist doch auch relativ unproblematisch - oder?
Danke für Eure Antworten!
Gruß,
hermine