Rückzahlung UVG - Tod des KV

  • Hallo, ihr Lieben!

    Ich habe einen Antrag vom Land/Jugendamt auf Umschreibung eines Unterhaltstitels wg. gewährter UVG-Leistungen. Der Schuldner (=KV) ist zwischenzeitlich verstorben und wurde beerbt von seinen 3 Kindern. Für eines dieser Kinder wurden damals die Leistungen gewährt.

    Nach meinem Verständnis könnte ich doch trotzdem die Klausel zugunsten des Landes/JAs und gegen die Erbengemeinschaft erteilen. Die Gemeinschaft ist ja schließlich rechtlich von dem einzelnen Kind, welches die UVG-Leistungen bekommen hat, zu trennen - oder?

    Schonmal danke für eure bestimmt wieder ganz tollen Antworten.

    Grüße,
    Zahira

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Ja natürlich, auf der einen Seite ist das Land Rechtsnachfolger und auf der anderen Seite sind es die Kinder als Erbengemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftung). So dumm das auch klingt, dass am Ende ein Kind seinen eigenen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss, aber man hätte die Erbschaft ja ausschlagen können oder muss eben die Haftung beschränken.

  • :dankescho

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    Einmal editiert, zuletzt von Zahira (8. September 2016 um 15:09) aus folgendem Grund: (ein Smiley zu viel ;-)

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