Hallo, ihr Lieben!
Ich habe einen Antrag vom Land/Jugendamt auf Umschreibung eines Unterhaltstitels wg. gewährter UVG-Leistungen. Der Schuldner (=KV) ist zwischenzeitlich verstorben und wurde beerbt von seinen 3 Kindern. Für eines dieser Kinder wurden damals die Leistungen gewährt.
Nach meinem Verständnis könnte ich doch trotzdem die Klausel zugunsten des Landes/JAs und gegen die Erbengemeinschaft erteilen. Die Gemeinschaft ist ja schließlich rechtlich von dem einzelnen Kind, welches die UVG-Leistungen bekommen hat, zu trennen - oder?
Schonmal danke für eure bestimmt wieder ganz tollen Antworten.
Grüße,
Zahira