Moin Leute,
ich habe mal kurz eine Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
Der Onkel des Kindes möchte die Vormundschaft, die derzeit durch den hiesigen Landkreis geführt wird, auf sich übertragen haben und beantragt dies durch seine Prozessbevollmächtigte.
Außerdem möchte der Onkel gerne, dass das Kind aus der Einrichtung des Landkreises kommt und in seinen Haushalt zieht.
Meiner Meinung nach ist ein Verfahren des Rechtspflegers (§ 1886 BGB) nicht gegeben und der Richter ist für diese Angelegenheit zuständig.
Wie seht ihr die Sache ?
Grüße
Vanessa