Moin,
ich habe ein Vergütungsproblem für die Vergütung im Eröffnungsverfahren.
Zuerst wurde ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Da die Sache aber nicht so gut lief, wurde der Antrag auf Eigenverwaltung zurückgenommen und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Meine Frage ist, ob der jetzige Insolvenzverwalter 2 Vergütungsanträge für das Eröffnungsverfahren einreichen muss, einen für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und einen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?