Hallo zusammen,
ich stehe vor einem etwas misslichen problem:
es gab in einer betreuungssachen zwei Vergütungszurückweisungsbeschlüsse, einer v. 01.06. und einer v. 01.07., wobei der v. 01.07. ergangen ist, weil über den beantragten Vergütungszeitraum bereits durch Beschluss v. 01.06. entschieden wurde
(nur) gegen den Beschluss vom 01.06. wurde beschwerde eingelegt=>nichtabhilfe=> Retent=>Akte LG
während die Akte beim LG war kam die Beschwerde gegen den Beschluss v. 01.07. ohne weiteren nennenswerten Sachvortrag
=> nichtabhilfe=> Retent II; Akte LG
Beschluss war kaum unterwegs, da kam die Akte zurück vom LG
Die Betreuerin hat ihren Vergütungsantrag (über den am 01.06. entschieden wurde) gegenüber dem LG zurückgenommen, sodass ich eigentlich gerne abgeholfen hätte,
die Gründe aus der mein Vorgänger den Beschluss v. 01.07. zurückgewiesen hat, sind entfallen
dummerweise habe ich bereits vor Rückkunft der Akte (ich wusste auch nicht, dass sie kommt!; die Betreuerin hat ihre Rücknahme bei mir nicht erwähnt) nicht abgeholfen
ich denke ich kann meine nichtabhilfe nicht einfach aus der welt schaffen. Die Sache muss zum LG zur Entscheidung denke ich.
also habe ich die Akte wieder ans LG geschickt mit der Bitte zu entscheiden; Vermerk dazu, dass die nichtabhilfe ergangen ist, bevor die akte zurück war und dass ich von der Rücknahme nix wusste.
jetzt kriege ich die Akte zurück mit einem Vermerk der LG Richterin, dass sie mir anheimstellt zu überlegen, ob "nach Kenntnisnahme des gesamten Akteninhalts eine erneute Nichtabhilfeentscheidung getroffen werden soll"
bin mir jetzt unsicher, wie ich hiermit umgehen soll, eigentlich denke ich nach wie vor, dass die abhilfeentscheidung bereits getroffen ist und dass ich meine entscheidung nicht einfach abändern kann, der beschwerdeverfahrensgang sieht das, was die richterin will, einfach net vor...
oder täusche ich mich?