Hallo, Fragen an die Praktiker:
Ein Verein beschließt die vollständige Neufassung der Satzung. In dieser Satzung ist vorgesehen, daß der Vorstand von einem von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsrat bestimmt wird. In der vorherigen Satzung wurde der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt.Der Aufsichtsrat wird gewählt, hält eine Sitzung und und wählt einstimmig zwei von drei der in der Satzung vorgesehenen Vorstandsmitglieder. In der Satzung steht, daß der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten wird.
Kann die Satzungsänderung zusammen mit dem neuen Vorstand eingetragen werden?
Ein Problem sehe ich darin, das die neue Satzung noch nicht angemeldet wurde.Das zweite darin, daß nur zwei Vorstände gewählt wurden.
Für Stellungnahmen bedanke ich mich.