Liebe Forengemeinde,
ist bearbeite lediglich in Vertretung die vereinfachten Verfahren der Unterhaltsfestsetzung. Für die Bearbeitung der Vollstreckungssachen bin in originär zuständig. Momentan vertrete ich die FH Sachen, so dass ich Kenntnis von folgendem Umstand habe.
Hier ist ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss ergangen und sofort nach Zustellung die vollstreckbare Ausfertigung an die Kindesmutter übersandt worden, ohne das die Beschwerdefrist von 1 Monat abgewartet wurde.
Die KM hat sofort einen Pfüb beantragt.
In der Vollstreckung beachte ich nur Titel, Klausel, Zustellung...
Der Kindesvater hat nunmehr natürlich Beschwerde eingelegt.
War die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung im FH - Verfahren korrekt ?
Kann ich den Titel zur FH - Akte zurückgeben, wegen Falschbehandlung, und lege die Akte dem OLG vor, den Pfüb-Antrag verfriste ich zunächst ?
Oder erlasse ich den Pfüb, weise den Schuldner dann auf die Möglichkeit der einstweiligen Einstellung hin, wenn er sich an die M- Abteilung wendet ?
Vielen Dank schon mal für die Bemühungen.