Mahlzeit!
Folgende 2 Fälle zu denen ich mal gern eure Meinung wüsste:
Fall 1:
Ehegatten errichten gemeinschaftliches Testament:
Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein, Erben des Letztversterbenden sollen gleichanteilig unsere Kinder A, B, C und D sein. Mehr steht im Testament nicht.
Nach dem Letztversterbenden schlägt A die Erbschaft aus.
A hinterlässt einen Sohn S.
Der Sohn S war bei der Errichtung des Testaments schon geboren.
Was gilt denn nun Anwachsung oder Ersatzerbe Sohn S?
Fall2:
Erblasser hinterlässt privatschriftliches Testament. Er setzt seine Lebensgefährtin und seine leiblichen Töchter aus 1. Ehe ein. Mit der Lebensgefährtin hat er keine gemeinsamen Kinder. Die Lebensgefährtin schlägt die Erbschaft aus. Sie hat auch Kinder aus einer früheren Ehe.
Wer ist alles Erbe?
Schöne Grüße und schönes Wochenende!
Döner