Guten Abend zusammen
Ich bitte euch um Hilfe/Rat in einer Sache wie folgt:
Wir haben für einen Mandanten PKH beantragt. Der Mandant hat ein relativ geringes Einkommen, ich sage mal fiktiv netto 800 €. Dem gegenüber stehen Unterhaltsforderungen/Schulden, die nur ihn betreffen, die monatlich in etwa bei 1000 € liegen.
Die Ehefrau verdient fiktiv netto ca. 2800 €, es gibt ein gemeinsames Kind.
Da ich wußte, daß es Nachfragen gibt, wie der Mandant seinen Lebensunterhalt bestreitet, habe ich direkt alle Unterlagen zum Einkommen der Ehefrau mitvorgelegt und darauf verwiesen, daß es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und die Ehefrau natürlich für die Aufenwendungen des Ehemannes mitaufkommt, die dieser nicht selber bestreiten kann. Wenn man alles zusammenrechnet und die Ausgaben insgesamt abzhieht, bleibt satt über, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Es kam wie es mußte, nach zwei Nachfragen bzgl. Kontoauszügen und Darlegung, wurde der Antrag abgelehnt. Wir sind daraufhin in die Beschwerde gegangen, die jetzt ebenfalls mit der Begründung abgelehnt wurde, daß nicht nachgewiesen wäre, wie der Mandant seinen Lebensunterhalt bestreitet.
So was wird doch sicher öfter mal vorkommen oder nicht?
Für mich ist das eine Bedarfsgemeinschaft, sonst wird doch auch immer auf diesem Umstand rumgeritten pp. warum gilt das hier nicht?
Eigentlich möchte ich in die Verfassungsbeschwerde damit oder kann ich neuen Antrag stellen? und wie begründet man so was, wenn nicht mit Bedarfsgemeinschaft?
Wenn die Abelehnung damit begründet worden wäre, daß der Mandant nicht arm im Sinne des Gesetzes ist und mir dazu eine Berechnung vorgelegt worden wäre, hätte ich ja vielleicht nix gesagt oder wenn Raten angeordnet worden wären, aber das verstehe ich echt nicht. Sonst heißt es doch auch immer, daß in einer Ehe jeder jeden unterstützen muß Unterhaltspflicht wird ständig als Verpflichtung angesehen.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen