In der Teilungserklärung findet sich folgender Passus:
"Von der Nutzung der vorgenannten Kellerräume, den genannten Tiefgaragenstellplätzen und den genannten KFZ-Stellplätzen im Freien sowie der genannten Terrassenfläche sind alle Wohnungseigentümer ausgeschlossen, mit Ausnahme des derzeitigen und künftigen Eigentümers, der Fa. XXX (Bauträger) und zwar solange diese noch Eigentümer eines Wohnungseigentums ist. Der derzeitige Eigentümer, die Fa. XXX, ist berechtigt, an diesen Kellerräumen, den genannten Tiefgaragenstellplätzen und den genannten KFZ-Stellplätzen im Freien sowie der genanten Terrassenfläche Sondernutzungsrechte zu begründen und zuzuweisen."
M.E. ist hier bereits die Begründung von Sondernutzungsrechten erfolgt und zwar dergestalt, dass die übrigen Eigentümer von der Nutzung der vorgenannten Flächen ausgeschlossen wurden.
Wie würdet Ihr dies im Grundbuch eintragen? Ist die Begründungs- und Zuweisungsbefugnis des Bauträgers hinsichtlich der Sondernutzungsrechte im Grundbuch einzutragen?