Begründung und Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den Bauträger

  • In der Teilungserklärung findet sich folgender Passus:
    "Von der Nutzung der vorgenannten Kellerräume, den genannten Tiefgaragenstellplätzen und den genannten KFZ-Stellplätzen im Freien sowie der genannten Terrassenfläche sind alle Wohnungseigentümer ausgeschlossen, mit Ausnahme des derzeitigen und künftigen Eigentümers, der Fa. XXX (Bauträger) und zwar solange diese noch Eigentümer eines Wohnungseigentums ist. Der derzeitige Eigentümer, die Fa. XXX, ist berechtigt, an diesen Kellerräumen, den genannten Tiefgaragenstellplätzen und den genannten KFZ-Stellplätzen im Freien sowie der genanten Terrassenfläche Sondernutzungsrechte zu begründen und zuzuweisen."

    M.E. ist hier bereits die Begründung von Sondernutzungsrechten erfolgt und zwar dergestalt, dass die übrigen Eigentümer von der Nutzung der vorgenannten Flächen ausgeschlossen wurden.

    Wie würdet Ihr dies im Grundbuch eintragen? Ist die Begründungs- und Zuweisungsbefugnis des Bauträgers hinsichtlich der Sondernutzungsrechte im Grundbuch einzutragen?

  • Ich habe die Wohnungsgrundbücher mit dem Zusatz "Sondernutzungsrechte sind vereinbart" angelegt und unterschrieben.

    In einer weiteren Urkunde wird nun eine Einheit veräußert, Sondernutzungsrechte an 3 Kellerräumen begründet und dieser Einheit zugewiesen.

    Die Änderung trage ich im Grundbuch der Betroffenen Einheit in Spalte 6 des BV mit der genauen Begründung und Zuweisung ein.
    In den übrigen Grundbüchern trage ich in Spalte 6 des BV ein: "Sondernutzungsrechte sind begründet."

    Ist die Gebühr von 50,00 EUR nach § 3 Abs. II GNotKG in diesem Fall nun einmal oder für jedes Grundbuch zu erheben?

  • Merksätze:

    Besteht die negative Komponente des Sondernutzungsrechtes schon und erfolgt eine Zuweisung --> 50 EUR je Blatt, in dem die Zuweisung erfolgt

    Werden Sondernutzungsrechte ganz neu begründet --> 50 EUR pro Blatt der ganzen Anlage

    Nebenbei: Mehrere gleichzeitig beantragte Veränderungen lösen die Gebühr nur einmal aus, Korintenberg/Hey’l KV Nr. 14160 KV Rn. 30.


  • M.E. ist hier bereits die Begründung von Sondernutzungsrechten erfolgt und zwar dergestalt, dass die übrigen Eigentümer von der Nutzung der vorgenannten Flächen ausgeschlossen wurden.

    Ich habe die Wohnungsgrundbücher mit dem Zusatz "Sondernutzungsrechte sind vereinbart" angelegt und unterschrieben.
    ....
    In den übrigen Grundbüchern trage ich in Spalte 6 des BV ein: "Sondernutzungsrechte sind begründet."

    :confused: warum willst du das doppelt eintragen?

  • :confused: warum willst du das doppelt eintragen?

    Ich habe das


    In einer weiteren Urkunde wird nun eine Einheit veräußert, Sondernutzungsrechte an 3 Kellerräumen begründet und dieser Einheit zugewiesen.

    so verstanden, dass es sich um neue Sondernutzungsrechte handelt.

  • In der Teilungserklärung findet sich folgender Passus: "Von der Nutzung der vorgenannten Kellerräume, den genannten Tiefgaragenstellplätzen und den genannten KFZ-Stellplätzen im Freien sowie der genannten Terrassenfläche sind alle Wohnungseigentümer ausgeschlossen....


    ich bin davon ausgegangen, dass an ALLEN (vorgenannten) Kellerräumen bereits Sondernutzungsrechte begründet wurden.

    greg: sind die 3 Kellerräume neu dazu gekommen?

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