Ich habe zum ersten Mal die Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO aufgehoben, weil die Partei bei der PKH-Überprüfung Grundstücke angegeben hat, die in der ursprünglichen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht angegeben wurden. Miete wurde aber schon damals kassiert und nicht angegeben.
Wann und ggfls. wer schickt die Akte an die StA? Macht Ihr das bei Aufhebung nach § 124 Nr. 2 oder 3 ZPO immer? Ihr selbst oder der Richter oder der Bezirksrevisor? Im Forum scheint es ja unterschiedliche Auffassungen zu geben, ob weitergeleitet wird.