Teilungsversteigerung aus Pfändung

  • Im Grundbuch sind die Grundstücke lfd. Nr 1 und 2 sowie die Eheleute A und B zu je 1/2 Anteil eingetragen.
    In Abt. III ist unter lfd. Nr. 1 eine Sihyp lastend auf dem 1/2 Anteil des A betreffend Grundstück lfd. Nr. 2 und unter lfd. Nr. 2 eine Sihyp lastend auf dem 1/2 Anteil des A betreffend Grundstück lfd. Nr. 1 zugunsten des Landes (Finanzamt) eingetragen. III/3 und III/4 sind noch Sihyp auf dem 1/2 Anteil von B an beiden Grundstücken vorhanden.

    Nun beantragt das Finanzamt die Anordnung der Teilungsversteigerung in beide Grundstücke mit 2 Ersuchen. In den Ersuchen wird jeweils A als Vollstreckungsschuldner benannt das jeweilige Grundstück und die Vollstreckungsforderung . Geltend gemacht wird ein bezifferter dinglicher Anspruch aus den Sicherungshypotheken III/1 und III/2 und jeweils eine bezifferte persönliche Forderung.
    Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Anspruch gegen B durch Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit ZU-Urkunde gepfändet wurde.
    Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit ZU ist beigefügt. In dieser werden der Anspruch des Vollstreckungsschuldners A auf Aufhebung der Gemeinschaft zu Bruchteilen hinsichtlich des vorstehend benannten Eigentums , die Zustimmung zu einer den Anteilen entsprechenden Erlösverteilung und Auszahlung außerhalb des ZVG-Verfahrens zu verteilenden Erlöses gepfändet. Ebenso wird die Einziehung nach § 314 AO angeordnet.

    Habe schon den Stöber gelesen. Bin nun völlig verwirrt.
    Ist das Ersuchen mit den Angaben und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nebst ZU nur an B ausreichend?
    Antragsgegner sind beide eingetragen Eigentümer, aber in den Anordnung werden doch bei einer Teilungsversteigerung keine Forderungen/Ansprüche aufgenommen oder?

  • Auch hier wieder mal: Bundesland?? Hilft ungemein.

    Bist du in einem Eureka-Land? Dort gibt es für diese Fälle ganz geeignete Vordrucke.

    Die Pfändung wird mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam, deswegen benötigst du auch nur diesen Nachweis. Grundlage der Versteigerung ist der PÜ, nicht die diesem zugrundeliegende Forderung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Genügen Kopien der Pfändungs- und Einziehungsverfügung(vom Hauptzollamt) und der ZU als Nachweis?

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Ist ein Dauerthema.

    Ich verlange wenigstens beglaubigte Abschriften.

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  • In Eureka gibt es dafür Formulare? Ich nehme die Forderung auch nicht mit in den Anordnungsbeschluss mit rein. Der Pfändungsgläubiger ist der Antragsteller und die beiden Miteigentümer sind die Antragsgegner. Wobei ich dann noch reinformuliere, dass es sich um einen gepfändeten Anspruch handelt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • In Eureka gibt es dafür Formulare? Ich nehme die Forderung auch nicht mit in den Anordnungsbeschluss mit rein. Der Pfändungsgläubiger ist der Antragsteller und die beiden Miteigentümer sind die Antragsgegner. Wobei ich dann noch reinformuliere, dass es sich um einen gepfändeten Anspruch handelt.


    Eureka ist bestimmt weit davon entfernt, super zu sein, aber es ist gut und alles andere als unbrauchbar. Es lebt aber von der Dateneingabe, Verknüpfungen etc. Wenn da nur Mist eingegeben wird, kommt auch nur Mist raus.
    Die Forderung kommt nicht rein, wird auch nicht abgefragt. Aber die Formulierung ist bei der richtigen Erfassung des Verfahrens passend und man kann die Pfändungs- und Einziehungsverfügung eingeben, die dann im Beschluss erscheint.

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  • Ich meckere doch gar nicht über Eureka (jedenfalls nicht an der Stelle). Ich habe das nur noch nicht im AO-Beschluss gesehen. Vielleicht hatte ich das auch noch nicht, solange wir Eureke dafür benutzen. Ich weiß auch, wie man das eingeben muss.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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  • Ich meckere doch gar nicht über Eureka (jedenfalls nicht an der Stelle). Ich habe das nur noch nicht im AO-Beschluss gesehen. Vielleicht hatte ich das auch noch nicht, solange wir Eureke dafür benutzen. Ich weiß auch, wie man das eingeben muss.


    Achso, ich dachte, ihr hättet kein Eureka und du wunderst dich allgemein.

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