Hallo, nach Durchsicht des Forums sowie des Kommentars bin ich mir leider noch immer unsicher.
Ich muss in Vertretung einen Wertfestsetzungsbeschluss in die USA zustellen und hätte dies nach den allgemeinen Zustellungsvorschriften (Länderteil USA ausgehende Ersuchen ) erledigt.
Nun gibt es die Meinung § 4 ZVG wäre hier anzuwenden und ich könne einfach durch "Aufgabe zur Post " in die USA zustellen.
Kann hier jemand helfen?
Danke schon einmal