Haussanierung

  • Hallo zusammen,

    ich bin noch nicht lange dabei und habe jetzt folgenden Fall vorliegen: Die Betreute ist fast 60 Jahre alt und geistig behindert. Sie lebte schon immer in ihrem Elternhaus gemeinsam mit ihren Eltern. Vor ca. 8 Jahren ist die Mutter gestorben und nun auch der Vater. Betreuerin ist die Schwester der Betreuten. Am Haus wurden sehr lange keine Sanierungen mehr durchgeführt und nun ist ein erheblicher Reparaturrückstau entstanden. Die Betreute hat auf jeden Fall Vermögen (ca. 80.000,00 EUR). Nun ist geplant das das Haus saniert wird und zwar in der Weise, dass für die Betreute im Untergeschoss eine Wohnung hergerichtet wird (Betreute ist übergewichtig und hat bereits jetzt starke Probleme mit der Hüfte / Stichpunkt behindertengerechter Umbau). Darüber hinaus will die Betreuerin (Schwester) mit ihrem Mann auch in das Haus einziehen.
    Nun meine Frage. Die Sanierungskosten scheinen wohl sehr hoch zu sein (lt. mündlichen Angeboten - schriftlich liegt noch nichts vor um die 120.000 €). Ist es nun möglich das das komplette Vermögen der Betreuten in die Sanierung des Hauses gesteckt wird damit sie dauerhaft und (wünschenswert) bis zu ihrem Lebensende in ihrem vertrauten Umfeld leben kann.

    Danke!!!

  • Oh, dieses Detail habe ich wohl weggelassen, sorry. Die Betreute, die Betreuerin und noch eine Schwester (derzeit noch in Erbengemeinschaft).

  • Ich sehe zumindest kein grundsätzliches Problem, das Vermögen in die Sanierung zu stecken. Sanierung dient dem Werterhalt und dürfte auch von vielen "normalen" Leuten so gehandhabt werden. Nötig ist jedoch eine Einzelfallprüfung: Wird das Vermögen anderweitig dringend benötigt (z.B. Lebensunterhalt)? Ist der Verbleib der Betr. im Haus dauernd sichergestellt (können die lfd. Kosten vom Einkommen der Betr. bezahlt werden)? Ist eine Erbauseinandersetzung vorgesehen? Kann die Betr. noch Wünsche äußern?

    Ich denke zunächst in die Richtung, dass die Erbinnen für die Kosten der Sanierung gemeinsam aufkommen sollten. Die Idee mit dem Ergänzungsbetreuer finde ich gut, der sollte auch gleichzeitig prüfen, ob eine Erbauseinandersetzung sinnvoll wäre.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich denke, dass der Verbleib der Betroffenen in dem Haus dann auch entsprechend abgesichert werden sollte (z.B. Wohnrecht an der unteren Wohnung), damit auch bei einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft das von ihr eingebrachte Vermögen Ihrem Verbleib dient. Darüber hinaus ist die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers sicherlich geboten, da die Betreuerin hier ja aufgrund Ihres Anteils an der Erbengemeinschaft auch eigene Interessen vertritt.

  • Falls Auseinandersetzung erfolgt, wäre statt Wohnrecht, evtl. auch an eine Benutzungsregelung und Eintragung gem. § 1010 BGB zu denken, BeckOK BGB/Fritzsche BGB § 1010 Rn. 4. Wär Grundbuchkostenmäßig halt interessant, weil 50,-- Pauschalgebühr.

  • So und jetzt mischt sich die alte Nörglerin wieder ein und vermiest den schönen Plan.

    Erstens fehlt noch die Angabe nach der Anzahl der Wohnungen. Bisher las ich nur, dass die Betreute im UG (beste Lage!:Ironie:) eine Wohnung erhalten soll und die Betreuerin mit ihrer Familie in eine andere einziehen will.

    Wer jemals eine Sanierung durchführte, weiß, dass es nie bei den vorausberechneten Kosten verbleibt. Daher ist es ein viel zu großes Risiko für die Betreute, hier mitzuwirken.

    1. Was geschieht mit der weiteren Miterbin? Wie scheidet sie aus der Erbengemeinschaft aus und wer findet sie ab? Wie sind danach die Eigentumsverhältnisse?
    2. Wie ist sichergestellt, dass die Betreute auch einen entsprechenden Gegenwert für ihren Geldeinsatz hat, der ggf. verwertet (verkauft) werden kann? UG ist im Vergleich zu höheren Stockwerken minderwertig.
    3. Wo bleibt die Betreute während der Bauphase?
    4. Was ist, wenn es erheblich mehr kostet? Wie wird die Betreute im Innen- und Außenverhältnis geschützt?

    Das sind nur ein paar offene Fragen, es gibt noch weitere...
    Daher ist mE das Ganze nur im Interesse der Betreuerin, die spart sich (weitere/höhere) Kreditaufnahme. Selbst wenn alles mit Bau und Baukosten (entgegen der Lebenserfahrung) klappen würde, käme die Betreute nie wieder an ihr Geld, denn Wohnrecht, Nießbrauch etc, was bislang so vorgeschlagen wurde, kann man nicht versilbern und einen Erbteil wird man ebenfalls nur schwer los, vor allem weil der Käufer ja "nichts" dafür erhält (Benutzungsregelung ist nichts wert und kann bei Erbengemeinschaft auch nicht ins GB eingetragen werden). Es ist keinesfalls in Interesse der Betreuten, wenn ihr ganzes Geld in der Wohnung steckt und dort auf ewig gebunden ist.

    Ich würde die Betreuerin zum Gespräch einladen und diese Fakten mitteilen. Eine Lösungsmöglichkeit sehe ich nur, wenn die Betreuerin allein die Sache stemmt, die Betreute unf ggf. auch deren Schwester auszahlt und die Betreute danach nur einen angemessenen Kredit für Wohnrecht oder was ihr sonst eingeräumt wird, gewährt. Da eine Bank Sicherheiten für die Betreute nie im Rang vor ihren Grundpfandrechten dulden würde, müsste das Objekt in WE aufgeteilt werden, Sicherheit für die Betreute könnte dann auf der UG-Einheit erstrangig eingeräumt werden. Nur wenn diese Option für die Betreuerin gangbar ist, gäbe es bei mir einen Ergänzungsbetreuer. Denn wenn von vornerein klar ist, dass es nie genehmigt werden kann, dann brauchts auch keine Extrakosten für den Ergänzungsbetreuer.

  • Ja, dass sowas nicht ohne weiteres geht ist schon klar.

    Aktuell gibt es eben die Erbengemeinschaft als Eigt. und die Betreuerin samt Gatten, die sich einnisten will.

    Da wird es schon Lösungen geben, die Kosten entsprechend der späteren tatsächlichen Nutzung zu verteilen.
    Eine Auseinandersetzung und Teilveräußerung könnte da durchaus in Frage kommen und die Nutzung und Lastentragung kann man dann durchaus vereinbaren und eintragen lassen.
    Da braucht's gar kein WEG für.

    Wenn man um eine Sanierung ohnehin nicht herumkommt, kann man auch schon mal eine langfristige komplexe Lösung ins Auge fassen.

  • Eine Auseinandersetzung und Teilveräußerung könnte da durchaus in Frage kommen und die Nutzung und Lastentragung kann man dann durchaus vereinbaren und eintragen lassen. Da braucht's gar kein WEG für. Wenn man um eine Sanierung ohnehin nicht herumkommt, kann man auch schon mal eine langfristige komplexe Lösung ins Auge fassen.

    Liebes Meeresungeheuer, wenn du jemals auf dem GBA warst, dann weißt du den Unterschied zwischen Wert einer Benützungsregelung und WE und zwar bezüglich Summe und Verkaufsmöglichkeit. Du würdest dich sicher selbst nie auf eine schlechte Wahl einlassen, warum sollte es die Betreute?

    Und ja, es stimmt, man kann alles rechtlich in saubere Tücher bekommen, aber noch kein/e interessierte/r Angehörige/r war mehr daran interessiert, als er/sie die Voraussetzungen dazu erfuhr, dass es genehmigungsfähig wird, denn dann war's für ihn/sie halt auch nicht mehr so lukrativ.

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    Und ja, es stimmt, man kann alles rechtlich in saubere Tücher bekommen, aber noch kein/e interessierte/r Angehörige/r war mehr daran interessiert, als er/sie die Voraussetzungen dazu erfuhr, dass es genehmigungsfähig wird, denn dann war's für ihn/sie halt auch nicht mehr so lukrativ.

    Das mag ich gar nicht bestreiten :D

    Allerdings grade als GBA graut mir vor so einem interfamilieären Minni-WEG das dann mehr schlecht als recht grade noch so eintragungsfähig wird ;)
    Da kommt dann auch tendenziell eher Unsinn raus.

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