Kindergeld trotz Gehalt als Rechtspflegeranwärter?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe keine eindeutige Info im Internet zu dem Thema gefunden und die Öffnungszeiten vom Jugendamt schneiden sich erst nächste Woche wieder mit meiner Freizeit :(

    Darum dachte ich: Hey, du hast hier nen Haufen studierter Rechtspfleger und studierender Rechtspflegeranwärter, Rechtsanwälte etc., fragste die einfach mal.
    Wenn gute Antworten zusammen kommen, dann ist das bestimmt auch ein hilfreicher Thread für andere.

    Wenn ich (wie es hoffentlich der Fall sein wird) nächstes Jahr anfange, Rechtspflege in Schwetzingen zu studieren, werde ich 18 Jahre alt sein und ein Gehalt von derzeit ~1150€ im Monat, aber auch viele Ausgaben haben.

    Inwiefern wirkt sich dieses neue Einkommen auf den Kindergeldanspruch aus?
    Bekomme ich weniger Geld von meinen Eltern?
    Bekomme ich vielleicht sogar gar kein Kindergeld mehr?

    Mein Halbbruder macht gerade eine Ausbildung, er bekommt noch Kindergeld.

    Würde mich riesig freuen wenn jemand Rat weiß!

    LG
    Silas

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Man bekommt bis zum Ende der ersten Berufsausbildung Kindergeld, findet man aber auch alles bei Google ("kindergeld ausbildung").

    Aber zu dem Zeitpunkt hatte ich andere Sorgen :gruebel:

    Mfg

  • Man bekommt bis zum Ende der ersten Berufsausbildung Kindergeld, findet man aber auch alles bei Google ("kindergeld ausbildung").

    Aber zu dem Zeitpunkt hatte ich andere Sorgen :gruebel:

    Mfg

    Ausgerechnet die erste Seite, genau die Suchanfrage hatte ich nicht eingegeben.
    Naja, ich muss mal lernen Google einfacher zu nutzen :D

    Ich habe genau diese Sorgen, denn jeder Euro mehr bedeutet mehr Geld für eine bessere Unterkunft, ein besseres Auto und einfach generell das ich nicht jeden Cent extra umdrehen muss.

    Wenn man das erste mal nicht mehr bei Muttern wohnt und sich fein bekochen lässt, ist das ganze erstmal nicht so einfach :wechlach:

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Ich (d. h. korrekterweise meine Mutter) habe damals als Anwärter auch noch Kindergeld erhalten, da ich hohe Fahrtkosten von zu Hause zur FH hatte und damit (knapp) den Freibetrag nicht überschritten hatte. Es gibt also vom Bruttoeinkommen einige Posten, die man als Werbungskosten geltend machen und damit abziehen kann, so dass evtl. der Freibetrag nicht überschritten wird. In erster Linie dürften die Aufwendungen für private KV, Fahrtkosten und/oder Kosten für doppelte Haushaltsführung, Beitrag für Rpfl-Verband und Fachliteratur zu berücksichtigen sein.

  • Der Freibetrag ist Geschichte.


    Was leider für viele Jahre zu spät kommt. ;)


    Aber im Ernst, es ist ja schön, dass gegenüber den "guten alten Zeiten" auch mal etwas besser geworden ist. Damals gab es für Anwärter kein Kindergeld, zumindest nicht für daheim Wohnende; die Lebenszeitverbeamtung erst mit 27, eine Einstellung als Anwärter bis höchstens 32 und nach Alter gestaffelten Urlaubsanspruch. Allerdings wurden noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt und möglicherweise besser befördert.

  • Der Freibetrag ist Geschichte.


    Was leider für viele Jahre zu spät kommt. ;)


    Aber im Ernst, es ist ja schön, dass gegenüber den "guten alten Zeiten" auch mal etwas besser geworden ist. Damals gab es für Anwärter kein Kindergeld, zumindest nicht für daheim Wohnende; die Lebenszeitverbeamtung erst mit 27, eine Einstellung als Anwärter bis höchstens 32 und nach Alter gestaffelten Urlaubsanspruch. Allerdings wurden noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt und möglicherweise besser befördert.

    "What a time to be alive!" :daumenrau

    Freut mich, dass man es als Anwärter heute insgesamt einfacher hat :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und alles was drum rum ist gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr.
    Aber für Eltern ganz interessant: danach kann man den gezahlten Unterhalt ganz normal als Unterhalt steuerlich geltend machen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und alles was drum rum ist gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr.
    Aber für Eltern ganz interessant: danach kann man den gezahlten Unterhalt ganz normal als Unterhalt steuerlich geltend machen.

    Ach ja? Das ist mir ganz neu... Da muss ich doch gleich Mal nachhaken.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und alles was drum rum ist gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr.
    Aber für Eltern ganz interessant: danach kann man den gezahlten Unterhalt ganz normal als Unterhalt steuerlich geltend machen.

    Ach ja? Das ist mir ganz neu... Da muss ich doch gleich Mal nachhaken.

    Nur kurzer Hinweis auf § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG:

    "Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge, so vermindert sich die Summe der nach Satz 1 und Satz 2 ermittelten Beträge um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen ..."

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und alles was drum rum ist gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr.
    Aber für Eltern ganz interessant: danach kann man den gezahlten Unterhalt ganz normal als Unterhalt steuerlich geltend machen.

    Ach ja? Das ist mir ganz neu... Da muss ich doch gleich Mal nachhaken.

    Nur kurzer Hinweis auf § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG:

    "Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge, so vermindert sich die Summe der nach Satz 1 und Satz 2 ermittelten Beträge um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen ..."


    Vielen herzlichen Dank. Mein Sohn ist nämlich 25 geworden und studiert nun noch Mal... Bislang konnte ich nichts absetzen. Sagte man mir.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wir haben mit ca. 900 Euro Anwärterbezügen angefangen, ich habe kein Kindergeld mehr bekommen, weil schon 2. Ausbildung und habe 300 km von zu Hause weg studiert. Hatte ein Auto und zwischenzeitlich eine Bahncard, wenn ich mit dem Zug gefahren bin und ein Zimmer im Studentenwohnheim. Und ich habe nicht an der Armutsgrenze gekratzt... Man muss als Anwärter auch mal die Kirche etwas im Dorf lassen und sich mal umschauen, was man in der freien Wirtschaft in der Ausbildung verdient. Da gibt es Leute, die mit 400-500 EUR monatlich auskommen müssen. Man braucht als Anwärter nicht eine 3 Zimmer Wohnung alleine oder einen Neuwagen. Die Krankenversicherung hat in der Anwärterzeit auch einen besonderen günstigeren Tarif. Nicht böse gemeint, aber die Ansprüche dürfen auch nicht zu hoch gesetzt sein.

  • Mit Verlaub:

    1. Das Kindergeld steht den Eltern zu, hat also nicht unmittelbar etwas mit dem Lebensstandard des Anwärters zu tun.
    2. Wenn die gesetzlichen Regelungen so sind dann ist es völlig legitim, diese auch vollumfänglich auszunutzen.
    3. Guck dir mal bitte die Mieten in Ballungsräumen an.
    4. Was hat eine Ausbildung in der zivilen Wirtschaft mit dem Thema zu tun?
    5. Inwiefern trägt dein Leidensweg von vor (ich rate: zehn Jahren) zur Beantwortung der Frage(n) des TE bei?

  • Seitdem ich davon erfahren habe, dass die Einkommensgrenze weggefallen ist, habe ich mir auch vorgenommen den Versuch zu wagen, Kindergeld zu bekommen.

    Der Antrag ist schon eingereicht. Durch eine Freundin die beim Jobcenter und damit unmittelbar bei der Kindergeldstelle arbeitet, hab ich erfahren, dass es mittlerweile egal ist, wieviel das Kind auf das sich der Anspruch bezieht, verdient. Die einzige Grenze setzt nur noch das Alter.

    Von daher bin ich gespannt ob der Antrag durchgeht oder ob er moniert wird. Wir haben auch nichts zu etwaigen Nebenkosten angegeben. Nur was ich im studium an Bezügen erhalte und eine Bescheinigung über das Studium und dass ich Student/Anwärter bin.

  • Was soll denn da schief gehen? Es gibt keine Einkommensgrenze, der Gesetzgeber hat an der Stelle aktiv Änderungen vorgenommen. Hat bei mir 2012 auch problemlos geklappt.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Seitdem ich davon erfahren habe, dass die Einkommensgrenze weggefallen ist, habe ich mir auch vorgenommen den Versuch zu wagen, Kindergeld zu bekommen.

    Der Antrag ist schon eingereicht. Durch eine Freundin die beim Jobcenter und damit unmittelbar bei der Kindergeldstelle arbeitet, hab ich erfahren, dass es mittlerweile egal ist, wieviel das Kind auf das sich der Anspruch bezieht, verdient. Die einzige Grenze setzt nur noch das Alter.

    Von daher bin ich gespannt ob der Antrag durchgeht oder ob er moniert wird. Wir haben auch nichts zu etwaigen Nebenkosten angegeben. Nur was ich im studium an Bezügen erhalte und eine Bescheinigung über das Studium und dass ich Student/Anwärter bin.

    Na wenn die das sagt, dann wirds wohl stimmen! :)
    Ich rufe trotzdem noch beim Jugendamt an, nur um ganz sicher zu gehen :daumenrau

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

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